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Wie verhält sich ein Vermögensverwalter, wenn keine Erben vorhanden sind?

Moin!

Bei mir besteht das Risiko, dass ein Vermögensverwalter das Geld meiner Eltern "erbt", weil ich psychisch krank bin.

Es würde sich um ein Haus (Wert: ca. 400.000), eine Wohnung (Wert: ca. 200.000) und Pi mal Daumen ein Geldvermögen von 300.000 handeln, insgesamt also 'ne knappe Million.

Ich spreche übrigens von der Zukunft. Aktuell bin ich 25 und meine Eltern erst 60, also die leben schon noch 'ne Weile. ^^

Die oben genannten Werte sind schon inflationsberücksichtigt, aber trotzdem nicht bombensicher, denn es könnte ja sein, dass meine Eltern ins Altersheim müssen und das Geld drauf geht.

Ist also so ziemlich der Bestfall.

Sodala: Ich selber verfüge mit 50 Jahren über ein Vermögen von ca. 1,3 Millionen (angelegt in ETFs mit einem geplanten Zins von 7 %).

Sollte sich nach dem Tod meiner Eltern auch noch ein Betreuungsverfahren anbahnen, hole ich die 1,3 Mio. ab und wander aus.

Insgesamt hätte ich dann also über 2 Mio. Euro zur Verfügung.

Ich lebe die nächsten 25 Jahre wie ein Bettler, deshalb wundert euch nicht über die hohen Vermögen. ^^ Mit 50 starte ich dann durch, weil ich keine Kinder habe, sprich ich habe nicht dasselbe Problem wie meine Eltern, dass ich für mein Kind sparen muss (Erbe), sondern ich kann ab 50 die kompletten 2 Mio. auf den Putz hauen.

Jetzt zurück zum Vermögensverwalter: Ich werde dann natürlich auf sehr hohem Fuß leben, mir bspw. einen Lambo anschaffen, usw.

Und hier kommt das Problem ins Spiel.

Dieser Typ wird mir mein Erbe ja wahrscheinlich nur für sinnvolle Dinge geben, wie bspw. Ernährung, laufende Haushaltskosten, usw., oder?

Und für keinen Lambo.

Allerdings macht es ja keinen Sinn mehr, ab 50 das Geld zu sparen, weil sonst am Ende ja der Staat 'ne Million bekommt.

Kennt sich jemand von euch diesbezüglich aus? Wenn der Vermögensverwalter Bescheid weiß, dass es keine Erben gibt, dann macht es doch keinen Sinn, dass er mich knapp bei Kasse hält, oder?

Wie läuft das?

Vielen Dank!

Finanzen, Wirtschaft, Recht, Erbe, Krankheit, Gesetz, Betreuung, Vermögen, Vermögensverwaltung