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Schenkung/Vermögensübertragung, gehört der Innenbereich dazu, also Möbel, sonsitge Dinge wie Weinflaschen usw., Was für Pflichten haben die VermögensGEBER?

Mir und meiner Schwester wurde von unseren Eltern das Hausüberschrieben, im Vertrag wurde viel hinzugefügt, wie z.B. ein Wohnrecht für die Schenkungsgeber, ob Lebenslang oder eine gewisse Zeit weiß ich leider nicht mehr. Nun würde mich interessieren ob die Objekte innerhalb des Hauses auch zur Schenkung dazu zählen, also die Objekte in unseren Besitz fallen.

Und weiters, wurde durch unseren Vater ein mündlicher Vertrag abgeschlossen, das jeder der im Haus wohnt bzw am Gründstück wohnt, eine Miete zahlen muss, bzw die Personen die es können, und diese "Miete" kommt in eine Haus(Notfall)kassa. Gilt dieser Vertrag? oder muss dieser von jemanden abgezeichnet worden sein?

Meine Eltern haben sich ein Wohnmobil angeschafft, nun sind sie fast nur noch unten im Wohnmobil und tun nichts bzw wenig im Haushalt (zurück auf die Frage von den Pflichten der Geber) dort "wohnen" sie schon mehrere Wochen, auf dem Grundstück, und machen im Haushalt nichts mehr, außer ihr Zeug. Sie waren 1 Woche weggefahren haben mich mit meinem Hund, Katze und anderen Haustieren alleine gelassen, haben mir kein Geld hinterlassen, und Kühlschrank war fast komplett leer und nichts richtiges zum essen war enthalten. In der Küche wüten schon die Maten wie verrückt, eine komplette Küchenseite is voller Maten usw. Ich habe von meiner Freundin Geldgeliehen um überhaupt irgendetwas an essen kaufen zu können, für mich und Haustiere. (Gehe noch in die Schule) Hab zwar viel Geputzt, aufgeräumt usw. trotzdem der Maten befall. Kühlschrank bzw komplette Küche is dreckig wie sonst was.

Als sie zurück kamen, meinten sie das es nicht mehr ihr Haus ist, also müssen sie auch nichts mehr machen, aber sie haben ein (ich denke mal) lebenslanges Aufenthaltsrecht/Wohnrecht, und dies muss doch normal auch Pflichten aufrufen.

Ich bin Schüler und mein Vater will nicht mal mehr die Rechnungen oder das Haus (Kredite) weiter zahlen, wie soll ich das bitte Zahlen? Ohne Gehalt/Lohn oder sonstiges, ich könnte maximal Lotto gewinnen, und nicht mal das könnte ich mir Leisten.

Ich hab schon etwas recherchiert, aber zu Objekten innerhalb vom Haus oder Verkauf vom Haus finde ich leider nichts.

Nochmal die Fragen aufgezählt: Gehören die Objekte innerhalb vom Haus zur Überschreibung dazu, und fallen dadurch in meinen Besitz? Was sind die Pflichten der Vermögensübertragungsgeber? Kann ich das Haus verkaufen, bzw. die Objekte innerhalb des Hauses? Kann ich meine Eltern des Hauses verweisen? (wenn sie eh schon nichts tun)

Haushalt, Haus, Hauskauf, hausüberschreibung, Hausverkauf, schenken, Schenkung, Überschreibung
Hausüberschreibung von Hartz-IV-Empfänger

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage.

Mein Vater hat vor einigen Jahren ein kleines Häuschen gekauft. Da es ursprünglich mal für meinen Bruder hätte sein sollen, steht er und mein Vater gemeinsam und gleichberechtigt im Grundbuch. Mein Vater hat alle angefallenen Kosten bisher alleine gezahlt und zusätzlich das Haus auch renoviert und ausgebaut. Mein Bruder lebt mittlerweile in einer anderen Stadt, hat dort ein Kind und möchte dort auch nicht weg. Nun ist es so, dass ich und meine Freundin das Haus gerne übernehmen wollen. Allen Beteiligten ist das recht. Mein Vater würde uns das Haus zu einem günstigen Preis oder evtl. sogar umsonst überlassen. Das wird sich noch entscheiden. Mein Bruder will unseren Plänen nicht im Wege stehen und ist bereit einen Schenkungsvertrag zu unterschreiben oder auch einen Kaufvertrag. In letzterem Fall würde mein Vater das Geld alleine bekommen, schließlich hatte er ja alles gezahlt.

So weit so gut also. Nun zum Problem. Wie ich kürzlich erfahren habe, bezieht mein Bruder seit ca. 9 Monaten Hartz-IV, hat aber das Haus bei seinem Antrag nicht angegeben, weil er seiner Meinung nach damit ja nichts mehr zu tun hat, schließlich hat mein Vater ja alles gezahlt. Aber mein Bruder steht nun mal im Grundbuch und ich bin der Meinung, er wird richtig Ärger bekommen, wenn das herauskommt. Aber das muss er selbst wissen.

Da ich aber kürzlich gelesen, dass das Jobcenter noch 10 Jahre lang Schenkungen rückgängig machen kann, sind wir momentan dann doch etwas verunsichert und wissen nicht recht, wie wir uns verhalten sollen.

Was können wir tun, damit uns das Haus, in das wir Zeit und Geld investieren wollen, nicht wieder streitig gemacht werden kann? Wäre z.B. ein Kaufvertrag mit einer niedrigen Summe eine Lösung?

Vielen Dank für eure kompetenten Antworten.

Grüße aus Darmstadt, Manfred

Hartz IV, hausüberschreibung
Hausüberschreibung und Auszahlung der Geschwister

Hallo,

unsere Eltern 80 und 76 Jahre leben noch, Gott sei Dank. Sie leben in Ihrem selbst erbauten, schuldenfreien Haus. Die obere Wohnung bewohnt mein Bruder. Er soll das Haus einmal erben und uns 2 Geschwister auszahlen. Jetzt will er das Haus schon überschrieben bekommen. Meine Eltern sollen lebenslanges Wohnrecht behalten.

Mein Bruder bekommt Ende des Jahres einen Sparvertrag mit 40 000€ ausgezahlt. Er möchte uns Geschwister je 20 000€ für das Haus geben. Häuser in der Umgebung, mit 50er oder 60er Baujahr werden mit 100 000 – 125 000€ zum Verkauf angeboten. Diese Häuser sind aber nur teilunterkellert. Da er das Haus von meinen Eltern erben würde gehörte ihm, laut seiner Aussage, sofort 50%. Von den verbliebenen 50% ständen ihm noch einmal 1/3 (3 Kinder) zu. Deshalb meint er uns einen Gefallen zu tun wenn er sich mit 60% begnügen würde. Er geht von 100 000€ aus. Dann gehörten ihm 60 000 und uns Geschwistern je 20 000€.

Da wir 2 Geschwister bisher noch keinen Gedanken an eine Erbschaft verschwendet haben sind wir mit der neuen Situation ziemlich überfordert.

Jetzt fragen wir uns: Ist seine Aussage laut der prozentualen Aufteilung zutreffend - und würde diese auch nach dem Tod unserer Eltern gelten? Oder zieht er in seiner Rechnung das Wohnrecht und eine eventuelle Pflege unserer Eltern mit ein? Für vorläufige Mitteilungen, Meinungen, Erfahrungen wären wir echt dankbar.

PS Unsere Eltern wären mit der Überschreibung einverstanden, aber nur wenn wir Kinder uns einigen. Dann würde ein Notar für den Vertrag aufgesucht

Erbrecht, Erbschaft, hausüberschreibung