1984 hat meine Mutter nachdem der Vater verstorben war,das Haus auf meinen älteren ´Bruder überschrieben.Außer einem lebenslangen Einsitzrecht wurden soweit ich weiß keine weiteren Absprachen im Grundbuch eingetragen.Nun ist mein Bruder,der an einem anderen Ort lebt,mit seinem Geschäft pleite gegangen.Da er aber das Haus anscheinend vor Jahren mit einem Darlehen belastet hat welches auch im Grundbuch eingetragen wurde sind immer noch ca.30.000,- Euro Restschuld vorhanden welche nun die Volksbank durch eine Zwangsversteigerung eintreiben will.Da mein Bruder untergetaucht ist und man gar keinen Kontakt zu ihm herstellen kann,frage ich ob meine Mutter die Überschreibung des Hauses wieder rückgängig machen kann,dann könnte man die Restschuld übernehmen und ihr Eigentum und vor allem ihr Lebensraum mit 84 Jahren wäre wieder gesichert. Mein Bruder hat sich die letzten Jahre nicht um Haus oder Mutter gekümmert.