Die Person hatte bei dem Arbeitgeber ein auf 3 Monate befristetes, vom Jobcenter durch Eingliederungszuschuss gefördertes Arbeitsverhältnis, mit dem Ziel einer Nachbeschäftigung. Es bestand eine Probezeit von 6 Monaten. Nach den 3 Monaten entstand ein auf 12 Monate befristetes, wieder durch Eingliederungszuschuss gefördertes Arbeitsverhältnis. Es gibt wieder 6 Monate Probezeit laut Vertrag.
Frage: Ist das mit den dann insgesamt 9 Monaten Probezeit zulässig, weil die 3 Monate als Maßnahme etc. gelten oder wie verhält sich das?
Weder im Netz, in den Unterlagen noch durch den zuständigen Berater konnten wohl Informationen dazu erlangt werden.