Zweitwohnungssteuer unberechtigt?

1 Antwort

Erstmal muss geklärt werden ob die Satzung überhaupt einen Befreiungstatbestand hat der sagt Ferienwohnungen die ganzjährig vermietet werden sind steuerfrei.

Und das kann man ohne Satzung nicht beantworten.

Alles weitere sollte mit einem Anwalt geklärt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

BenniXYZ 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 23:01

(2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung im melderechtlichen Sinn für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den Lebensbedarf seiner Familienmitglieder für mindestens zwei Monate im Jahr inne hat oder die er anderen Personen kostenlos oder gegen die bloße Erstattung der tatsächlichen Kosten eines Aufenthalts in dieser Wohnung zur Verfügung stellt. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte, auch außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland liegende Wohnung des Einwohners. Eine Zweitwohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie zeitweilig zu anderen als zu den vorgenannten Zwecken nutzt.

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anTTraXX  08.08.2024, 23:03
@BenniXYZ

Das war jetzt der 21 BMG und nicht die Satzung der entsprechenden Gemeinde

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BenniXYZ 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 23:07
@anTTraXX

Nein, das ist aus der Satzung der Gemeinde kopiert.

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