Zweiten Namen streichen lassen?
Hi ich habe einen zweiten Namen, den ich am liebsten ganz streichen lassen würde! Zumindest soll er nicht mehr auf meinem Personalausweis stehen. Es ist kein Name mit Bindestrich also nicht sowas wie Hans-Peter. Ist es durch einen Antrag möglich den zweiten Namen wenigstens nicht im Perso zu haben?
7 Antworten
ich weiss,dass man Namen,wegen denen man ständig gehänselt wird,ändern kann.Aber auch das geht nicht von heute auf morgen.Ist es ein normaler Name,den du einfach nicht schön findest,wird das wohl kein Einwohnermeldeamt machen.Ich habe selbst 3 Vornamen und ganz ehrlich,so oft zeigt man doch seinen Ausweis nicht rum..wer sieht das schon?Mein erster Name ist mein Rufname und die anderen beiden Namen stehen nur auf dem Papier und stören doch gar nicht....aber wenn es ein Name ist,der dich extrem stört(warum auch immer)müsstest du das begründen...einfach beim Einwohnermeldeamt deiner Stadt anrufen/hingehen und nachfragen
Im Personalausweis stehen alle Namen. Du kannst also nicht einfach sagen, dass du nur einen Namen im Perso haben möchtest. Deine einzige Chance wäre, eine Namensänderung zu beantragen. Aber das ist nicht so einfach. Zum einen kostet es einiges, zum anderen musst du einen guten Grund haben, warum du den zweiten Namen nicht mehr möchtest. Ein einfaches "Er gefällt mir nicht" reicht hier nicht aus. Daher wirst du wohl mit deinem zweiten Namen leben müssen.
Vornamensänderungen sind in Deutschland nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Mögliche Gründe für die Zulässigkeit einer Vornamensänderung
exotischer Vorname bei Einbürgerung
Verwechslungsgefahr
Vornamen, die lächerlich oder anstößig klingen
das Geschlecht ist nicht eindeutig erkennbar
problematische Schreibweise oder Aussprache
Vornamen, die Auslöser für psychische Probleme sind (z. B. durch Assoziationen)
Geschlechtsumwandlung
Dass Dir Dein zweiter Name nicht gefällt, ist kein Grund. Dafür steht er aber auch NUR im Perso und in offiziellen Dokumenten und muss sonst nirgendwo angegeben werden. Hättest Du einen Bindestrich, müsstest Du den zweitnamen auch immer überall angeben
Wenn Du 18 bist, einen guten Grund hast und zwischen 5 und 250 Euro zahlen willst, geht das.
Wenn du volljährig bist geht das meines Wissens nach schon. Du solltest mal zum örtlicen Rathaus gehen.. Die können dir genauer erklären was dafür notwendig ist...
Das ist quatsch!