Zwangsbehandlung bei Krankheit?

2 Antworten

Grundsätzlich nein.

Selbst wenn dieser Mensch unter Betreuung steht und ihm gerade für dne Bereich Gesundheit und Medizin ein Betreuer an die Seite gestellt wird, hat er immer noch Selbstbestimmugnsrechte und kann viele Dinge ablehnen z.B. Medikamente oder auch Nahrungsverweigerung ist möglich.

Anders ist es, wenn diese Person minderjährig ist. Dann entscheiden die Eltern. Dann kann es zu grenzfällen zwischen jugendlicher Selbstbestimmung und Mündigkeit und elterlichem wilen kommen, die zur "Zwangsbehandlung" führen. Sollte die elterliche Entscheidung als gefährdend angesehen werden, kann auch das zu gerichtsfälen führen, in denen den Eltern das Bestimmugnsrecht aberkannt wird (so z.B. bei der ablehnung von Bluttransfusionen)

Ansonsten ist Zwangsbehandlung dann möglich, wenn eine Fremd (Aggressionen) oder Eigengefährdung (Suizid) vorliegt. In dem Fall sind Polizei, Ärtze und Gericht involviert. Da es hier um eine sofortige Schutzmaßnahme handelt, werden Betroffene in eine Psychiatrie eingewiesen und der Fall dort weiter geklärt. Deine Beispiele - auch wenn sie auf lange Sicht zur Selbsttötung führen - sind hier nicht inbegriffen.


Tamtamy  29.08.2024, 13:05

Gute und informative Antwort, finde ich.

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