Zuverlässigkeitsüberprüfung Luftsicherheitsgesetz Nachprüfung?

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die ZUP erfolgt immer wieder, denn es kann ja auch gut sein, dass ein einstmals unbescholtener Bürger mittlerweile so kriminell würde, dass ihm die Zuverlässigkeit aberkannt wird. Damit wäre dann auch der Job im Luftverkehr weg. Sagt ein Insider :-)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__7.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Fotoschlumpf  22.01.2020, 15:35
ZUVERLÄSSIGKEITSÜBERPRÜFUNG (ZUP)

Entsprechend der Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes, muss für alle Besatzungsmitglieder regelmäßig (z. Z. alle fünf Jahre) eine ZUP durchgeführt werden.

Die Antragsstellung erfolgt automatisiert ca. 150 Tage vor Ablauf der gültigen ZUP. Hierbei liegt die Verantwortung für die Aktualität und Korrektheit aller ZUP-antragsrelevanten Daten bei jedem Mitarbeiter persönlich.Die Besatzungsmitglieder erhalten 90 Tage vor dem automatisierten ZUP-Antrag auf der Startseite des CrewPortals einen Hinweis auf die anstehende ZUP-Wiederholungsprüfung.

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Ragnarok344 
Beitragsersteller
 22.01.2020, 16:29
@Fotoschlumpf

Also wird zwischendrin nichts gemacht, sondern nur bei Neuantrag?

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