"zum 3. Werktag eines Monats mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende"?


14.10.2024, 11:59

Im BGB ist bei Mietverträgen diese 3-Tage-Frist wohl als Toleranz zu verstehen, d.h. man kann schon 3 Tage im Monat sein, und trotzdem gilt der Monat mit: https://www.finanztip.de/kuendigung-mietvertrag/ - ist das aber auch hier in einem allgemeinen Vertrag so zu verstehen?

2 Antworten

X ist berechtigt das Vertragsverhältnis zum 3. Werktag eines Monats und mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

Dann ist hier die Formulierung falsch. Es heißt eigentlich:

Das Vertragsverhältnis kann bis zum 3. Werktag eines Monats zum Monatsende des Monats (oder Ablauf des übernächsten Monats) gekündigt werden.

Du hast vollkommen richtig erkannt, dass es hier kein voller Monat ist. Entweder man kann mit einer Frist von einem Monat kündigen oder eben zum Ablauf eines Monats.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Inkognito-Nutzer   14.10.2024, 12:04

So ist die Formulierung halt leider im Vertrag. Wo lande ich also mit meiner (angenommen heute gesendeten) Kündigung?

Hört sich an wie wenn die Kündigungsfrist mehr oder weniger 2 Monate ist.

Denn zum 3. + 1 Monat bist ja dann zwei Monate weiter.


Inkognito-Nutzer   14.10.2024, 11:55

Das war eben meine Frage. Lande ich also jedenfalls am Ende Dezember, sollte ich jetzt kündigen? Dieses "am 3. mit einer Frist von einem Monat" irritiert mich.

Inkognito-Nutzer   14.10.2024, 11:57
@Rolajamo

Naja, wenn ich z.B. das hier lese, sind die 3 Tage eigentlich eine Toleranzfrist, sodass der laufende Monat ein bisschen angeknabbert werden kann (zumindest im BGB): https://www.finanztip.de/kuendigung-mietvertrag/

Aber ob das generell in Verträgen so zu verstehen ist, frage ich mich halt. Auch als Laie :-)

bwhoch2  14.10.2024, 12:27
@Inkognito-Beitragsersteller

Du hast mit Deinen Zweifeln vollkommen recht. Ich gehe mal davon aus, dass einfach nur das Wörtchen "bis" fehlt und selbst dann wäre es nicht so ganz klar. Deshalb sollte man auf Nummer sicher gehen. Man kündigt mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, meint immer, mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Monatsende. Du könntest also jetzt, am14. mit einer Frist von einem Monat kündigen, aber die Formulierung sagt Dir, dass die Kündigung trotzdem erst am Monatsende den Vertrag beenden würde.

Schreibst Du in Deine Kündigung, hiermit kündige ich fristgerecht zum 30.11.2024, bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du auch noch dafür sorgst, dass die Kündigung bis spätestens 31.10. im Machtbereich des Vertragspartners ist. Bis zum 3.11. zu warten, würde also nur weitere Verunsicherung bedeuten.