Zugewinngemeinschaft?

2 Antworten

Wieso sollte es? Am Vermögenstand von Partner A hat sich doch nichts geändert: auf der einen Seite hat er ein Haus und ein Auto als Plus, auf der anderen Seite hat er den Kredit als Minus. Das hebst sich wahrscheinlich gegenseitig auf, so dass sein Vermögenssaldo genauso ist wie vorher. Ob ich 0,- Euro auf dem Konto und kein Auto habe, oder ob ich ein Auto im Wert von 20.000,- Euro und gleichzeitig Schulden i.H.v. 20.000,- Euro habe, kommt doch beides mal auf dasselbe Vermögen hinaus. Beides mal "0".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

Strawberry00608 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 20:19

Vielen Dank für die Antwort. Macht es einen Unterschied, wenn ich das Haus noch nicht habe, sondern nur jemanden beauftragt und in Vorkasse gegangen bin?

 

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Roland Sperling  26.08.2024, 21:12
@Strawberry00608

Nein. Du hast dann entweder einen Anspruch auf Übertragung des Hauses, was wirtschaftlich denselben Wert hat wie das Haus, oder Du hast einen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes. Ansprüche auf Übertragung von Geld oder anderen Vermögens sind auch Vermögenswerte, die im Zugewinnausgleich anzusetzen sind. Ob ich 100.000,- Euro als Geldscheine habe oder ob ich "nur" einen Anspruch auf Zahlung von 100.000,- Euro habe, ist wirtschaftlich dasselbe. Auf einem Bankkonto hat man ja auch nicht anfassbares Geld liegen, sondern man hat einen Zahlungsanspruch gegen die Bank. Wenn mein Konto ein Plus von 1.000,- Euro hat, bedeutet das in Wirklichkeit, dass die Bank mir 1.000,- Euro schuldet.

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Dumm gelaufen, der Zugewinn rechnet sich nach dem Monat der Zustellung der Scheidungsklage. Sich hinterher ARM zu machen, klappt nicht.