Zu Unrecht verurteilt?

3 Antworten

Also so ganz komme ich da nicht mit. Wenn ein Kassenbon vorhanden ist, war der Bezahlvorgang ja definitiv bereits abgeschlossen war. Das heißt du musst erst beim Verlassen des Ladens von jemand des Personals aufgehalten worden sein, und die Ware die du dabei hattest auf korrekte Etikettierung und Gewicht überprüft worden sein. Und wenn dabei eklatante Diskrepanzen festgestellt wurden, ist der Tatbestand ziemlich eindeutig nachgewiesen. Da nützt dir auch der Kassenbon nix. Im Gegenteil. Der beweist dann lediglich das du bezahlt hast, aber eben nicht das was du hättest bezahlen müssen. Also wenn dann auf dem Kassenbon statt des eingelegten Fisch irgendein deutlich billigerer Artikel steht, hast du das ganz klar umetiketiert, und das ist nun mal unumstößlich Betrug. Das gleiche gilt dafür wenn du drei Kilo Tomaten in der Tüte hattest und auf Etikett und Kassenbon nur ein Kilo steht. Das nennt man dann halt Diebstahl, da du dir den nicht gewogenen Anteil widerrechtlich angeeignet hast. Ich wüsste nicht wie das zu widerlegen wäre, da eben auch dein Kassenbon genau das dokumentieren. wird. Aber keine Sorge. Unsere Gefängnisse sind förmlich überflutet von unschuldigen Justitzopfern. (Das war jetzt ironisch gemeint.)


Kokostropfen 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 23:34

Hätte ich den Kassenbon dargelegt würde es keine Verurteilung Wegen Diebstahl geben. Die Anklage war wegen Betrug nicht wegen Diebstahl. Es waren auch keine falschen Mengenangaben oder sowas. Sondern mehr eine falsche Kennziffer. Habe Cherry Tomaten zum Preis von Fleisch Tomaten gekauft. Waren für mich halt alles Tomaten.. war jetzt kaum was betrügerisches hinter. Bei dem Fisch war ein pulpo der mit einem falschen Etikett Rum lag. Ich habe es zudem auch noch an einer normalen Kasse mit kassierer gekauft. Das hätte dem Kassierer normalerweise auffallen müssen. Von den Security Service wurde ich des Betrugs erstmal angesprochen und erhielt Hausverbot.

0

Nein, es handelt sich nicht um ein Verfahren mit Anwaltspflicht Erst in einem möglichen Revisionsverfahren bräuchtest Du einen Anwalt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht

Da hat das Gericht einen Kompromiss getroffen, denn du hast den Warenwert ja eben nicht entgolten, weil du eben einen anderen Betrag vorgetäuscht hast.

Der Kassenbon beweist m.E. gar nichts.


Kokostropfen 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 14:59

Nichts wurde vorgetäuscht. Der Richter war halt unfähig. Denke hast die Frage auch nicht verstanden. Wie du dich ausdrückst

0