Zeugnis noten?
ich habe 2 fragen zum einen, kann man im Halbjahr sitzen bleiben?
und zum zweiten werden die Noten die auf dem Halbjahreszeugnis stehen im nächsten Halbjahr zurückgesetzt, weitergezählt oder werden am Ende die Durchschnitte beider Halbjahre zusammengerechnet
3 Antworten
Ich weiss nicht ob es auf den Ort draufkommt wo du wohnst, aber eigentlich kannst du im Halbjahr nicht sitzen bleiben, und die Durchschnitte von beiden Halbjahren werden zusammengerechnet.
LG :)
Bei uns war es so, dass man in der Sek 1 (damals noch bis zur 10. Schulklasse, heute geht sie ja bis zur 9.) im Halbjahr nicht sitzen bleiben konnte. Man konnte sich auf eigenen Wunsch/Wunsch der Eltern oder Empfehlung der Lehrer zurücksetzen lassen, man war aber nicht dazu gezwungen. Das zweite Halbjahr war entscheidend, ob man die Klasse wiederholen musste oder nicht. Die Noten aus dem ersten Halbjahr wurden dabei nicht berücksichtigt, es zählten nur die Noten des 2. Halbjahres. Wenn du z. B. im 1. Halbjahr vier 5en auf dem Zeugnis hattest und nach dem 2. Halbjahr keine fünf mehr, dann kamst du weiter.
In der Gymnasialen Oberstufe war es ab der 12. Klasse so, dass man dann auch nach dem 1. Halbjahr sitzen bleiben konnte und dann zurückversetzt wurde, ohne dass man selbst entscheiden durfte.
Und zwar spreche ich hier von NRW. Möglicherweise gelten in anderen Bundesländern andere Regeln, da das Schulsystem nicht vom Bund, sondern von den Ländern geregelt ist.
Nachtrag: Was das Sitzenbleiben in der Sekundarstufe 1 betrifft: Normalerweise blieb man mit 2 5en nach dem 2. Halbjahr sitzen bzw. musste erst einmal in die Nachprüfung. Wenn die-/derjenige aber im ersten Halbjahr in diesen Fächern jeweils eine 2 hatte, so konnte es passieren, dass die zwei 5en als Ausrutscher anerkannt wurden und man die Klasse nicht wiederholen musste. Aber der umgekehrte Fall galt nicht. Wenn also im ersten Halbjahr für beide Fächer eine 5 auf dem Zeugnis stand und im 2. Halbjahr eine 4, dann kam man weiter.
Das Halbjahreszeugnis in der Sekundarstufe I (bis Klasse 10) ist kein Versetzungszeugnis und rechtlich ganz genau genommen gar kein Zeugnis, sondern ein Zwischenbericht.
In der gymnasialen Oberstufe gibt es in der Qualifikationsphase (je nach Bundesland Jg. 11/12 oder 12/13) unabhängige Semesterzeugnisse. In der Einführungsphase (bspw. in NDS Jg. 11) gilt das gleiche wie in der Sek I.