Zeitung einwerfen trotz dem "keine Werbung" Hinweis?

8 Antworten

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Wenn es sich um eine kostenlose Ausgabe handelt, quasi so eine Regionalzeitung für alle Bewohner, handelt es sich um "WERBUNG". Diese darfst du nicht in Briefkästen mit der Aufschrift: "Bitte keine Werbung", o.ä. einwerfen. Da dürfen dann nur abonnierte Tageszeitungen rein.


Kristall08  19.12.2013, 10:05

Das ist leider falsch. Die geltende Rechtsprechung sieht das anders. Anzeigenblätter werden in dem Fall, dass es auch einen Textteil mit 'Artikeln' gibt, nicht als Werbung gewertet.

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Frag Deinen Chef. Wenn es sich um nicht bestellte Zeitungen handelt (das ist dann ja auch nur eine Werbezeitschrift), darfst Du es nicht mal einwerfen

Sorry, dass diese Antwort so spät kommt, aber vielleicht hilft sie trotzdem dem einen oder anderen weiter:

Wenn an dem Briefkasten steht, dass keine Werbung gewünscht ist, darfst du es einwerfen. Es ist ja keine Werbung, sondern eine kostenlose Zeitung mit Werbung. Wenn du nett bist kannst du ja auch die Werbung rausnehmen. Wenn an einem Briefkasten aber dran steht: "Keute Werbung und kostenlose Zeitungen" darfst du es selbstverständlich nicht einwerfen. Ich habe in meinem Zeitungsgebiet auch immer wieder solche Fälle und weise diese Leute dann auch darauf hin, wann ich was machen. Meistens ändern sie dann ihr Schild und alle sind glücklich. Ein paar harte Fälle gibt's natürlich, aber die sind nicht der Regelfall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, du solltest dort keine Zeitungen einwerfen. Das kann Ärger für die Firma und somit auch für dich geben. Es sei denn es geht um eine Abo Zeitung die Werbung beinhaltet. Dann natürich schon, denn die Leute bezahlen ja dafür.