Zeichnungen verkaufen, wie und wo?
Hii, ich beschäftige mich schon lange mit einer Idee aber war mir nie so sicher ob es klappen würde. Unzwar würde ich gerne Bilder, die ich digital oder auf Blatt zeichne, verkaufen. Ich hatte schon mehrere Ideen, unzwar einmal etwas mit Autos und dann irgendwelche Bilder die ich im Realismus von Personen zeichnen kann (sowas wie Portraits oder anderes). Die Frage ist nur ob jemand sowas überhaupt kaufen würde und wo ich so jemanden finde der das kaufen würde. Ich liebe Kunst und zeichnen über alles und würde gerne mit meinen Werken anderen eine Freude machen wollen und nebenbei etwas Taschengeld verdienen. Könnt ihr mir vielleicht paar Tips geben und mir helfen?
Unten hätte ich einmal ein Beispiel zu dem mit den Autos. Das hab ich schon eine Weile her gemacht.
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4 Antworten
Die Idee ist nicht neu und es gibt schon mehrere Leute, die das anbieten.
Bei Tuningtreffen und anderen Auto-Ausstellungen findest du da sicher entsprechendes Publikum.
Habe das letztens bei der Asia Arena auf der Rennstrecke in Oschersleben gesehen, das das wer für Autos angeboten hat und das in recht guter Qualität.
Versuch was anderes es gibt Seiten wo Leute Hilfe brauchen um zu malen sie geben dir meist eine Skizze und du sollst diese zu Ende malen für etwas Geld.
auch Inspirationen inbegriffen.
empfehlenswert.
Versuch's auf eBay!
Stell's als Auktion ab 1 € ein! Dann wirst Du erfahren was die Käufer bereit sind zu zahlen.
Könnt ihr mir vielleicht paar Tips geben und mir helfen?
Klar hier einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen für dein Vorhaben:
Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:
- Nachhaltigkeit
- Selbstständigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
Die für einen Gewerbebetrieb geltenden positiven Voraussetzungen gelten auch für die selbständige Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2, vgl. H 15.6 EStH.
So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.
Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.
Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.
Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.
Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.
Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.
Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.
Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.
Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.
Was wäre so ein Bild den ungefähr wert?