Zaun Grundstücksgrenze?

1 Antwort

Das "Zaunrecht" ist Landesrecht und daher auch je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, es gibt Bestimmungen, die den Zaunbau insoweit regelt, als alle Kosten hälftig getragen werden, es gibt das Recht der "Rechtseinfriedung", also wenn man vor dem Grundstück steht ist der rechte Zaun vom Eigentümer zu bezahlen, der linke vom Nachbar und es gibt Bundesländer, die schreiben keine Zaunpflicht vor.

Der hintere Zaun gehört beiden und ist dann hälftig zu tragen.