Zahnmedizinische fachangestellte Kündigung?
Hallo zusammen!
Ich hab ein kleines Problem und zwar fange ich diesen Jahr eine Ausbildung als Zahnmedizinische Fachangstellte bzw habe gewechselt, doch falls ich mit der Praxis nicht klar komme , möchte ich nächsten Jahr ab September/August die Praxis wechseln. Welche Rechte hab ich denn? Kann ich einfach so kündigen ich glaube es heißt dann Aufhebungsvertrag und kann ich dann ohne Probleme bei der Praxis gehen oder kann es da Probleme geben?
UND
Muss ich dann ab nächstes Jahr ab 1 Jahr anfangen oder wenn die Chefin erlaubt dann normal bei ihr mit 2 Jahr anfangen?
4 Antworten
kündigen kannst du zu jederzeit. du musst allerdings die kündigungsfrist beachten. diese ist auf deinem arbeitsvertrag aufgelistet.
ein aufhebungsvertrag kann nur dann erstellt werden, wenn beide parteien damit einverstanden sind die kündigungsfrist zu umgehen.
du meinst mit dem aufhebungsvertrag?
tja, wenn sie nicht einverstanden sind, dann gibt es keine aufhebungsvereinbarung.
dann musst du die kündigungsfrist gemäss Arbeitsvertrag einhalten.
Also 3 Jahre unglücklich gemäß arbeiten?
die kündigungsfrist beträgt doch nicht 3 jahre. sondern.. keine ahnung wie die gesetze bei euch in deutschland sind...
1 monat? 3 monate? sowas..
Nach der Probezeit kannst Du nicht mehr Deine Ausbildung in einer anderen Praxis weiter machen. Das ist im Berufsbildungsgesetz so verankert. Du kannst natürlich in jedem anderen Beruf eine Ausbildung machen, nur nicht im gleichen Beruf.
In der Probezeit ist das kein Problem!
Warum muss die Kammer es erlauben? Und weshalb sollte sie es nicht erlauben?
Die Kammern erlauben das nur, wenn der erste Ausbildungsbetrieb Mist baut!
Schau bitte ins Berufsbildungsgesetz. Ist nicht auf meinem Mist gewachsen.
Zur Orientierung soll die Probezeit dienen!
wenn man aber kündigt mit einer Frist, kann man nicht wechseln?! Ich habe gehört man kann immer wechseln allerdings nach der Probe Zeit mit einem Grund und eben die Kündigungsfrist
Schau bitte ins Berufsbildungsgesetz. Da steht das! Im Gegensatz zu einem normalen Arbeitsvertrag, steht ein Ausbildungsvertrag unter einem besonderen Schutz.
Die Kammer gibt nur ihre Zustimmung, wenn der Ausbilder sich was zu Schulden kommen lässt!
Wenn Du Probleme mit Deinem Ausbilder hast, wende Dich an die Kammer. Die haben dort einen Ausbildungswart, der Dir hilft!
Warum funktioniert das nicht? Natürlich. Ich habe 3 Monate vor der Abschlussprüfung den Betrieb aus Sicht der Kammer wechseln können.
OK, wenn die Kammer zustimmt. Du hast aber keinen Rechtsanspruch.
Wie gesagt: Berufsbildungsgesetz
Im Vertrag steht bestimmt eine Kündigungsfrist. Wenn du dich daran hälst, solltest du ohne Probleme sen Betrieb wechseln können ohne das 1. Jahr wiederholen zu müssen.
Du hast doch schon den Betrieb gewechselt und fängst jetzt in einem neuen an. Wieso denkst du jetzt schon wieder daran wie du evtl wechseln kannst?
Vor was hast du Angst? Ich finde daran solltest du arbeiten. Es kann nicht immer die Lösung sein bei jedem Problem den Betrieb zu wechseln
Das sie das macht wie mit der anderen Auszubildende und zwar: zu sagen geh arbeiten statt Schule ' sowas kann man sich doch nicht gefallen lassen ?
Ok, aber da kannst du dann deine Kammer einschalten. Das darf sie nämlich nicht. Es gibt eine berufschulpflicht! Da hat sich auch Deine Chefin dran zu halten.
Mach das von Anfang an klar, das du zur Berufsschule gehen wirst!
Man muss solche Konflikte auch mal aushalten und durchstehen und nicht gleich das Weite suchen
Aber wenn der betrieb dann sauer ist und das nicht mitmacht, was dann? Ich weiß echt nicht mehr weiter .