Zahnmedizinische fachangestellte Kündigung?

4 Antworten

kündigen kannst du zu jederzeit. du musst allerdings die kündigungsfrist beachten. diese ist auf deinem arbeitsvertrag aufgelistet.

ein aufhebungsvertrag kann nur dann erstellt werden, wenn beide parteien damit einverstanden sind die kündigungsfrist zu umgehen.


Irimatm 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 10:06

Aber wenn der betrieb dann sauer ist und das nicht mitmacht, was dann? Ich weiß echt nicht mehr weiter .

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RotesGummibaer  29.10.2019, 10:16
@Irimatm

du meinst mit dem aufhebungsvertrag?

tja, wenn sie nicht einverstanden sind, dann gibt es keine aufhebungsvereinbarung.

dann musst du die kündigungsfrist gemäss Arbeitsvertrag einhalten.

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RotesGummibaer  29.10.2019, 10:20
@Irimatm

die kündigungsfrist beträgt doch nicht 3 jahre. sondern.. keine ahnung wie die gesetze bei euch in deutschland sind...

1 monat? 3 monate? sowas..

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Du hast doch schon den Betrieb gewechselt und fängst jetzt in einem neuen an. Wieso denkst du jetzt schon wieder daran wie du evtl wechseln kannst?

Vor was hast du Angst? Ich finde daran solltest du arbeiten. Es kann nicht immer die Lösung sein bei jedem Problem den Betrieb zu wechseln


Irimatm 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 10:53

Das sie das macht wie mit der anderen Auszubildende und zwar: zu sagen geh arbeiten statt Schule ' sowas kann man sich doch nicht gefallen lassen ?

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Sabsi69  29.10.2019, 10:58
@Irimatm

Ok, aber da kannst du dann deine Kammer einschalten. Das darf sie nämlich nicht. Es gibt eine berufschulpflicht! Da hat sich auch Deine Chefin dran zu halten.

Mach das von Anfang an klar, das du zur Berufsschule gehen wirst!

Man muss solche Konflikte auch mal aushalten und durchstehen und nicht gleich das Weite suchen

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Nach der Probezeit kannst Du nicht mehr Deine Ausbildung in einer anderen Praxis weiter machen. Das ist im Berufsbildungsgesetz so verankert. Du kannst natürlich in jedem anderen Beruf eine Ausbildung machen, nur nicht im gleichen Beruf.

In der Probezeit ist das kein Problem!


Irimatm 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 10:07

Warum muss die Kammer es erlauben? Und weshalb sollte sie es nicht erlauben?

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iQhaenschenkl  29.10.2019, 10:27
@Irimatm

Die Kammern erlauben das nur, wenn der erste Ausbildungsbetrieb Mist baut!

Schau bitte ins Berufsbildungsgesetz. Ist nicht auf meinem Mist gewachsen.

Zur Orientierung soll die Probezeit dienen!

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Irimatm 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 19:39
@iQhaenschenkl

wenn man aber kündigt mit einer Frist, kann man nicht wechseln?! Ich habe gehört man kann immer wechseln allerdings nach der Probe Zeit mit einem Grund und eben die Kündigungsfrist

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iQhaenschenkl  29.10.2019, 19:45
@Irimatm

Schau bitte ins Berufsbildungsgesetz. Da steht das! Im Gegensatz zu einem normalen Arbeitsvertrag, steht ein Ausbildungsvertrag unter einem besonderen Schutz.

Die Kammer gibt nur ihre Zustimmung, wenn der Ausbilder sich was zu Schulden kommen lässt!

Wenn Du Probleme mit Deinem Ausbilder hast, wende Dich an die Kammer. Die haben dort einen Ausbildungswart, der Dir hilft!

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briin  29.10.2019, 09:59

Warum funktioniert das nicht? Natürlich. Ich habe 3 Monate vor der Abschlussprüfung den Betrieb aus Sicht der Kammer wechseln können.

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iQhaenschenkl  29.10.2019, 10:01
@briin

OK, wenn die Kammer zustimmt. Du hast aber keinen Rechtsanspruch.

Wie gesagt: Berufsbildungsgesetz

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Im Vertrag steht bestimmt eine Kündigungsfrist. Wenn du dich daran hälst, solltest du ohne Probleme sen Betrieb wechseln können ohne das 1. Jahr wiederholen zu müssen.


iQhaenschenkl  29.10.2019, 10:02

Nur mit Zustimmung der Kammer!

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