Zahnarzt Rechnung wegen nicht wahrgenommenen Termin?

4 Antworten

Es kommt darauf an, was für ein Termin das war. War es beispielsweise ein 0815 Routine Termin, bei dem man dann einfach einen anderen Patienten hätte aufrufen können, kann man m.W.n keine Entschädigung verlangen. War es jedoch eine spezielle Untersuchung, die einen gewissen Aufwand für die Praxis bedeutet, dann kann man hierfür eine Entschädigung verlangen.

Siehe auch hier (Verbraucherzentrale)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – besitzt Menschenverstand und die Fähigkeit Gesetze zu lesen

Das ist üblich. Der Zahnarzt hat den Behandlungszeitraum freigehalten und in der Zeit keinen anderen Patienten behandeln können.

Ich verstehe, dass man so etwas vergessen kann, wenn es einem nicht gut geht. Andererseits wünschte ich mir striktere Terminregeln bei Ärzten. Denn dann könnte man vielleicht sich auf eigene Termine auch verlassen, und muß nicht trotz Termin zwei Stunden im Wartezimmer sitzen.

Meine Frau hat eine eigene kleine physiopraxis von daher kenn ich mich bissl aus. Da du deinen Termin nicht wahrgenommen hast, sind die 50€ eine Ausfallentschädigung (pauschal). Vollkommen zurecht und steht bestimmt irgendwo in deren AGBs. Hättest du den Termin abgesagt wegen Krankheit, hatte man jemand anderem den Termin geben können

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du vorher von der Gebühr wußtest, Ja.

Andernfalls meiner Meinung nach nicht unbedingt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.