Zahlt die Reiserücktrittversicherung, wenn man aus psychischen Gründen die Reise storniert (mit attest von ner Therapeutin)?

2 Antworten

Das hängt von den exakten Bedingungen ab : In jedem Fall darf es das Risiko dieses psychischen Grundes nicht bei Buchung gegeben haben (dass du beispielsweise schon in Therapie warst).

Darüber hinaus gibt es nur ganz ganz wenig Fällen, in denen die Kosten übernommen worden sind, auch wenn sich der psychische Grund entwickelt hat.

Gibt halt nur wenig Konstellationen, wo man die Reise tatsächlich nicht mehr antreten KÖNNTE in dem Konstrukt. (auch bei beispielsweise Depressionen kann man die Reise ja trotzdem machen. Dass es nicht toll ist und eventuell den Zustand verschlimmert spielt da nur eine nebensächliche Rolle)

Wenn es ein Psychotherapeut ist, bei einem Psychologen nicht. Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, das kann/darf nur erstere ausstellen