Zählt zu dem Endjahreszeugnis die Note vom 1. Halbjahr mit Nachkommastelle oder die Note, die endgültig auf dem Zeugnis (vom 1. Halbjahr) steht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise wird der jeweilige Schnitt fürs Jahreszeugnis aus allen Leistungsnachweisen berechnet.

Die Halbjahresnoten sind nur die "Wasserstandsmeldung" bis dahin.


216209 
Fragesteller
 05.02.2023, 20:44

Achso okay, danke:)

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Das kommt - wie so vieles in der Schule - auf die Lehrkraft an.

Offiziell sollte dann die "ganze" Note, also ohne Nachkommastelle gewertet werden.

Außerdem soll auch die Leistungsveränderung gewertet werden. Verbesserst du dich im zweiten Jahr, bekommst du tendenziell eher eine bessere Note, als wenn die erste Note besser war und deine Leistung im zweiten Halbjahr abfiel.

Allerdings geben Lehrkräfte das oft eher aus Gefühl. Bist du besonders sympathisch und/oder engagiert, bekommst du die bessere Note, will sie dir "eins auswischen", bist unsympathisch oder hast dich anderweitig unbeliebt gemacht, bekommst du die schlechtere.


216209 
Fragesteller
 05.02.2023, 20:38

Danke:)

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Spikeman197  05.02.2023, 20:42

Warum sollte die Note aus dem 1. Halbjahr als ganze Note gewertet werden?

Im 2. Halbjahr gibt es eine Ganzjahresnote. Da eine knappe 3- genauso zu werten wie eine gute 3+ wäre mMn ziemlich unfair!

Bei einer Verschlechterung wird die 3- schnell zur 4, während die 3+ bei einer Verbesserung schnell zur 2 werden kann!

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Plincheeee  14.02.2023, 22:29
@Spikeman197

Wie ich persönlich das finde, habe ich ja gar nicht geäußert.

So ist das allerdings aktuell.

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Spikeman197  14.02.2023, 22:46
@Plincheeee

Ich habe keine 'Ansicht' kritisiert, sondern Deine Aussage angezweifelt! Auch hinzuschreiben, dass es 'so ist', ist weder ein Argument, oder Beweis!

Auch gibt es schon mal 16 Bundesländer, die jeder sein eigenes Süppchen kochen, wodurch ein allgemeines 'so isses' meist falsch ist!

Mich würde es ja sehr wundern, wenn das irgendwo so vorgeschrieben sein würde!

In Niedersachen ergibt sich die Ganzjahresnote aus den Leistungen des ganzen Schuljahres. Nur in Zweifelsfällen gibt das 2. Halbjahr den Ausschlag!

Das die ZeugnisNote des 1.Halbjahrs nur als 'ganze' Note eingeht, steht sicher nirgends!

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