zählt Studienabbruch als "endgültig nicht bestandene Prüfungsleistung"?

1 Antwort

Endgültig nicht bestanden heißt, dass du es nicht nochmal versuchen kannst, also dich für das Studienfach nicht nochmal bewerben kannst. Das ist eigentlich nur nach einer Zwangsexmatrikulation der Fall. Wenn du dich selbst ganz normal exmatrikuliert hast, kannst du die Frage also mit "Nein" beantworten.


mimidisneyfreak 
Beitragsersteller
 02.05.2024, 13:29

okay, super, die Frage hat mich gerade komplett überfordert. Dankeschön!