zählt Studienabbruch als "endgültig nicht bestandene Prüfungsleistung"?
eine Bewerbungsfrage ist, ob ich ein Studienfach endgültig nicht bestanden habe. ich habe bereits studiert, jedoch nach ein paar Monaten direkt abgebrochen, ohne mich überhaupt für eine Prüfung anzumelden. Ist also meine Antwort auf die Frage ein "nein" weil ich an keiner Prüfung teilgenommen habe oder zählt auch die Immatrikulation schon?
1 Antwort
Endgültig nicht bestanden heißt, dass du es nicht nochmal versuchen kannst, also dich für das Studienfach nicht nochmal bewerben kannst. Das ist eigentlich nur nach einer Zwangsexmatrikulation der Fall. Wenn du dich selbst ganz normal exmatrikuliert hast, kannst du die Frage also mit "Nein" beantworten.
okay, super, die Frage hat mich gerade komplett überfordert. Dankeschön!