ZÄHLT 'gestört' als Beleidigung?

4 Antworten

Der Ausdruck ist noch nicht "hart" genug, als das da juristisch was draus würde.

Was du da beschreibst ist wirklich nicht in Ordnung. Aber mit Beleidigungen wirst du da auch nichts ausrichten.
Versuch lieber, mit sachlichen Argumenten was zu bewegen.
Allerdings ist mir auch klar, das mit Leuten, die das mit fanatisch religiöser Überzeugung betreiben, Argumente nichts bewirken. Beleidigungen aber eben auch nicht.

Da kannst du nur aus der Gruppe austreten und dir vernünftigere Gesprächspartner suchen.

Glaube nicht dass du da Ärger bekommst. So wie ich das lese könntest du diese Gruppe selbst anzeigen wegen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Ja, es ist technisch eine Beleidigung,

nein, denke wegen geringfügigkeit wirst du nichts zu befürchten haben.

Und, auch wenn ich deine Erläuterungen nachvollziehen kann, du solltest bedenken, dass ne Beleidigung auch dann ne Beleidigung ist, wenn sie zutrifft :D

So eine Kleinigkeit wird im Sande verlaufen.