Zählt das als Shirk?

1 Antwort

Ja.

Du sagtest, dass Gott ein Aussehen hätte und dass er uns ähneln würde.

Das widerspricht dem berühmten Teilvers des 11. Verses aus der Suratu Shūrā:

"{ لَیۡسَ كَمِثۡلِهِۦ شَیۡءࣱۖ وَهُوَ ٱلسَّمِیعُ

ٱلۡبَصِیرُ }"

Die Bedeutung lautet:

"Nichts und niemand ähnelt Ihm, und Er ist der Allhörende, der Allsehende"

Gott ist erhaben über jede Ähnlichkeit, so hat er auch keine Gestalt, da Gestalt und Körper Eigenschaften der Geschöpfe sind.

Imam At-Tirmidhiyy überliefert in seinem Werk Al-Djâmi^ einen Hadith mit starker Überlieferungskette, dessen Bedeutung sinngemäß lautet:

"Der Diener (also der Mensch und Djin) spricht das Wort, das Unglaube ist, sus, ohne darin einen Schaden für sich zu sehen, wodurch, d.h. aufgrunddessen er jedoch 70 Jahre tief in der Hölle hinabstürzen wird"

Nach 70 Jahren hinabstürzen in der Hölle wird der Boden der Hölle erreicht, der nur für die schlimmsten Menschen bestimmt ist.

Diese Aussage ist ein Beweis dafür, dass, um in den Unglauben zu fallen, weder Kenntnis über das Urteil noch die Freude des Herzens oder der Glaube an die Bedeutung der Aussage vorausgesetzt ist.

Die Aussage, dass Gott Gestalt, Körper, Ort, Zeit, Richtung bräuchte oder Ähnlichkeit mit den Geschöpfen hätte, führt aus dem Islam heraus.

Diejenige Person, ob Mann oder Frau, die abtrünnig geworden ist, ist verpflichtet, sofort durch das Aussprechen des Glaubensbekenntnisses, indem sie sagt: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte von Allah ist", oder eine andere Formulierung, die diese Bedeutung wiedergibt, selbst wenn nicht in arabischer Sprache, in den Islam zurückzukehren und von dem, was zur Abtrünnigkeit führte, abzulassen. Wenn sie das, wodurch sie abtrünnig geworden war, unterließ und das Glaubensbekenntnis aussprach, dann ist sie in den Islam zurückgekehrt. Die Person ist - über den Eintritt in den Islam hinaus, damit sie von der Sünde loskommt - zu zwei Dingen verpflichtet, erstens den Unglauben, der ihr geschah, zu bedauern, indem sie das, was ihr geschah, im Herzen verabscheut, und zweitens den Entschluss im Herzen zu enn bereuen fassen, so etwas, d. h. den Unglauben niemals zu Tekde wiederholen. Wenn der Person das Bedauern und der doro Entschluss, den Unglauben nicht zu wiederholen, nicht de einfielen, dann würde ihr Eintritt in den Islam dennoch gelten, jedoch behaftet mit einer Sünde. Was jedoch diejenige Person betrifft, die den Entschluss fassen sollte, den Unglauben zu begehen - oder sich darin unschlüssig sein sollte -, so begeht sie sofort Unglaube.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim

Itzdeno 
Beitragsersteller
 28.01.2024, 10:39

Ok