Zählt das als Nötigung Parkplatz?
Ich fahre in einer Strasse, sehe eine Parklücke, vor mir fährt auch ein Auto. Das Auto fährt an der Parklücke vorbei und hält, ich fahre rein, und dann will das Auto von vorn rückwärts in die Parklücke rein und stellt sich schräg vor mich und der Fahrer schaut mich böse an und fährt nicht weg. Ich fühle mich dadurch belästigt
Ist das Nötigung und kann man das anzeigen? Ich bin schließlich zuerst auf den Platz draufgefahren
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
Warum bitte soll das eine Nötigung sein??
Steig aus und geh weiter. Oder hat dich der böse Blick daran gehindert 😅
Nein der ist dann vorne so schräg rein als ich rangiert hab und erst nach mehrmaligem hupen wieder rausgefahren
9 Antworten
Hä? Hat der halt pech gehabt. Du warst zuerst da.
Menschen sind komische geschöpfe. Hauptsache "Er hat, die anderen können ja schauen wo se bleiben". Bilde ich mir dass ein, oder geht das schon in richtung egoistisch as Frick
Ist schon egoistisch von ihm, im Notfall hätte er ja in der zweiten Reihe parken können, aber ohne das anstarren
Zweite reihe war ihm bestimmt zu fein. Ich persönlich hätt ihn gefragt, warum er denn jtzt so ein gesicht macht, wenn er doch einfach woanders parken kann. Läuft er halt 5 min länger. Na und?
Ich persönlich hätt ihn gefragt, warum er denn jtzt so ein gesicht macht, wenn er doch einfach woanders parken kann. Läuft er halt 5 min länger
Vielleicht weil er an der Parklücke Vorrang gehabt hat
„An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren.“ §12 Abs. 5 Satz 1 StVO.
Nein er war zuerst an der Lücke und wollte rückwärts einparken. Somit hatte er Vorrecht auf die Lücke und der Fragesteller hätte Pech gehabt
Jtzt hatte aber der andere pech. Kann man nix mehr machen
Nein, er war zuerst da. Er fuhr an der Parklücke vorbei und wollte rückwärts einparken.
Statt vorwärts einzuparken. Macht keinen unterschied. Rückwärts dauert nur länger xD
Das ist doch normal dass man rückwärts reinfährt, wo ist das Problem. Warum soll es Nötigung sein?
Nein ist keine Nötigung
Es ist weder Nötigung, noch ist es komisch. Du hast ihm aus seiner Sicht den Parkplatz weg geschnappt. So macht man sich keine Freunde.
Nötigung ist das Drängen zu einer bestimmten Tätigkeit. Er hat dich zu nichts genötigt. Du bist ganz von selber auf die Idee gekommen, so zu handeln.
Einparken ist dann allerdings Nötigung, weil dich der Einparker dazu nötigt, an Ort und Stelle zu bleiben, wenn du eigentlich wegfahren wolltest.
Was du getan hast war eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 49 StVO (1) Nr. 12. Wenn die Polizei hinzugezogen wird, zahlst du ein Verwarnungsgeld von 10 € und darfst die Lücke für ihn wieder räumen.
StVO Paragraph 12 (5): An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.
Wenn du ihn zusätzlich noch anhupst und beim Einparkversuch behinderst, kommt eine Nötigung deinerseits in Betracht.
Schwachsinn 😂 das stimmt höchstens, wenn der Typ vorher mit blinken angedeutet hat, da einzuparken
Nein. Schau dir die Antwort von Focius an. In der StVO steht nichts von Blinken.
Jja wer halt erst vorbeifährt und dann rückwärts einparken will ist selber schuld 🤷♂️ aber dieses nicht weiterfahren und böse anstarren ist schon seltsam