YouTube Urheberrechtsverletzung?
Hi,
erstmal die Infos:
Ich habe einen winzigen YouTube Kanal, den ich ausschließlich für AI-Musik erstellt habe. Ohne den Gedanken die Videos je monetarisieren zu wollen. Ich mach's nur um die Musik zu teilen, weil ich sie gut finde.
Seit ein paar Monaten lade ich eigene AI Musik, aber auch Cover von bereits existierenden/berühmten Songs hoch. Das sind entweder Videos, in denen z.b. die Stimme einer Videospielfigur einen Song von z.b. Ariana Grande singt ODER AI-Cover die ich mit Suno AI erstellt habe.
Ich weise im Titel, wie auch in den Beschreibungen immer ausdrücklich darauf hin, dass es AI-Cover sind. Zudem verlinke ich Original Künstler/Band und Musikvideo an erster Stelle
Nun das Problem:
Ich habe vor 2 Monaten einen Strike bekommen zu meinem Video, in dem Tracer (aus Overwatch - Videospiel) den Song Unwritten von Natasha Bedingfield singt.
Da dachte ich mir noch nicht viel dabei. Video wurde gelöscht, ist halt so.
Jetzt mein zweiter Strike auf ein anderes Video.
Jetzt wird's brenzlig, denn ein weiterer Strike und mein Kanal ist ganz weg..
Frage:
Wie machen all die anderen das?
Viele Kanäle haben mit dieser Art von Content viel mehr Aufrufe als ich und da scheint alles reibungslos zu klappen. Da scheint nichts gestriked zu werden.
Kann mir einer erklären, wie genau das mit dem Copyright läuft?
Was mache ich falsch?
Haben die anderen nur Glück? Wenn ja, warum wird mein kleines Video mit 60 Aufrufen gefunden und gestriked und die Videos der anderen mit 100.000 Aufrufen nicht?
Ich bin da etwas verwirrt.
Ich hab mich ja informiert und normalerweise passiert es nur, dass die Urheber das Copyright claimen.. aber dass man Strikes bekommt ist die höchste Stufe, die eher selten passiert. Bei mir ist es jetzt aber schon das zweite Mal, uff.
Will ungerne den Kanal aufgeben, ich liebe die AI-Versionen der Songs und teile sie gerne. Kenne leider keine bessere Alternativ-Plattform zum teilen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kulle2024/1714337427618_nmmslarge__0_0_1200_1200_3174f525c5be5f4e8b22b48adcebaf20.jpg?v=1714337428000)
Achtest du beim Hochladen der Musikvideos auf YouTube darauf, was bei der "Prüfung" herausgekommen ist? (Bspw."Urheberrechtsinhaber erlaubt, dass die Musik verwendet werden darf"?)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, meistens findet YouTube gar keine Probleme, bei den Videos wo YouTube was findet steht überall "Der Urheberrechtsinhaber erlaubt, dass die Inhalte auf YouTube verwendet werden"
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kulle2024/1714337427618_nmmslarge__0_0_1200_1200_3174f525c5be5f4e8b22b48adcebaf20.jpg?v=1714337428000)
Okay, nachdem du mir auf meine "Nachfrage" geantwortet hast, kann ich dir sagen, dass diesbezüglich dann alles (zunächst) im "grünen" Bereich ist.
Wissen musst du jedoch dazu folgendes: Musik, die aus Videospielen stammt, ist immer so eine (eigene) Sache. Viele (nicht alle), der Videospielcreators, haben bei YT dann scheinbar nicht angegeben, dass die darin enthaltene Musik in Videos verwendet werden darf.
Falls sie es aber doch getan haben, bekommt man halt beim "Hochladen" die Mittelung, dass der Urheberrechtsinhaber erlaubt, dass die Musik verwendet werden darf. Was allerdings bedeutet, dass du diese Musik zwar verwenden darfst, jedoch das Video an sich später zu einer hohen Prozentzahl nicht monetarisiert werden kann.
Das verhält sich aber bei jeder Musik - die diesen Hinweis beinhaltet - so.
Daher schalten auch die größten YouTuber die Mucke während Videospielen generell auf "aus".
Bei kleineren Demos ist manchmal Musik zu hören. Dann haben die Videospielcreators sich entweder mit YT diebezüglich geeinigt, oder aber der Tester des Videospiels hat die ausdrückliche Genehmigung es Videospielcreators im Vorfeld erhalten, die Musik beim Antesten verwenden zu dürfen. (So etwas sollte immer schriftlich verankert worden sein, damit man Beweise (auch) gegenüber YT vorweisen kann, wenn man "Einspruch" gegen eine Entscheidung durch YT einreichen -legen möchte etc.)
Generell muss man aber ebenfalls wissen, dass alle diese Entscheidungen ("keine Probleme gefunden" bzw. "Urheberrechtsinhaber gestattet, dass die Musik verwendet werden darf") immer nur unter Vorbehalt zu verstehen ist.
Kann also gut sein, dass sich das zu jeder Sekunde ändern kann. Sowohl zum Positiven als auch zum Negativen.