Wurde fälschlicherweise des Ladendiebstahls bezichtigt und festgehalten.

5 Antworten

Rede mit nem Anwalt, denke mal üble Nachrede bzw. falsche Anschuldigung sollten schon machbar sein.

Wenn er dich außerhalb des Ladens festhält ist das Freiheitsberaubung und strafbar soweit ich weiß. Innerhalb sollte es eigentlich das selbe sein, allerdings kA wie da vlt. noch das Hausrecht eine Rolle spielt.


treblis  11.10.2013, 17:11

lol

Leute wie dich haben Anwälte zum Fressen gern. (Achtung, Ironie)

blackurant  11.10.2013, 17:17
@treblis

Bringen wird es absolut nichts, das zählt eher unter normalen alltags situationen und nicht unter straftat ;)

Im Falle des Verdachts darf er dich festhalten. Er darf dich nich durchsuchen, wenn du ihm es nich erlaubst, und es müssen dann alle Beteiligten auf die Polizei warten.

Wozu der Umstand? Hättet ihr ihn gucken lassen, hättet ihr kurz drauf wieder gehen können...


SvenUtimer  11.10.2013, 17:26

Wo steht das mit dem Verdacht?

Bei einer beobachteten Straftat könnte sogar ich dich mit Gewalt am Verlassen des Gebäudes hindern. "Jedermann-Paragraf"...

Es sei denn, du weist dich aus... Hast du deinen Ausweis vorgezeigt?


mukkmukk 
Beitragsersteller
 11.10.2013, 18:56

Jedermann-§ kenn ich, hier gab es aber keine Straftat. Er hat auf die Aussage der Kundin verlassen. Ich habe sogar angeboten die Polizei zu rufen was ich auch getan habe. Er hatte nix in der Hand außer die Aussage einer Frau die uns innerhalb der ca. 10 Minuten die wir im Laden waren "beobachtet" hat. Weil Sie nicht gesehen hat das ich den Artikel den ich noch der Hand hatte, ein Liter Milch, zurückgestellt habe ist Sie davon ausgegangen das wir etwas geklaut haben. Ohne einen wirklichen Beweis kann man doch nicht einfach jemandem androhen ihn zu fixieren. Keine Sicherheitsschraknen haben gepiept als wir den Laden verlassen haben.

SvenUtimer  11.10.2013, 17:25

Es gab keine Straftat, womit der Paragraf keine Rolle spielen sollte. Dass das reine Verdächtigen wie im 3. Reich noch ausgereicht kann ich nicht glauben und steht in keinem der entsprechenden Paragrafen, oder irre ich mich?

blackurant  11.10.2013, 17:12

ist jetzt die frage inwiefern der Paragraph zutrifft, wenn der Detektiv sich nur auf eine kundenaussage verlässt.

treblis  11.10.2013, 17:13
@blackurant

Wenn die Frau nur schickanieren wollte, müsste ihr das nachgewiesen werden, was unmöglich sein wird.

Ich glaube, dass ich mal gehört habe dass das nicht erlaubt ist. Bin ich mir aber nicht mehr ganz sicher! ;-)

Soweit ich weiß hat er Hausrecht bis die Sache geklärt ist. Ehrlich gesagt verstehe ich aber nicht warum du so einen Aufstand machst wenn nichts ist...kurz gucken lassen und wenn nix ist muss er sich sogar noch in aller Öffentlichkeit entschuldigen!


XxSmartphonexX  11.10.2013, 20:54

Ganz einfach, der Wachmann hat KEIN Recht, in die Taschen zu schauen!

Furzkneul90  14.10.2013, 10:44
@XxSmartphonexX

Weiß ich doch...deswegen kann man doch trotzdem kurz warten bis die Sache geklärt ist. Die Polizei darf nämlich sehr wohl in die Tasche schauen.