Wurde abgezogen gescammt?

2 Antworten

Natürlich, das ist ein Betrug. Mit der Überweisung hast du ja auch Kontaktdaten mitdem der wahre Name ermittelt werden kann


DomeLPs  13.09.2024, 21:15

Der straftatbestand von Betrug ist nicht erfüllt dar das Geschäft sittenwidrig war

Kaen011  13.09.2024, 21:18
@DomeLPs

Bitte google Sittenwidrig. Ich habe unten schon etwas dazu geschrieben.

Es geht bei sittenwidrig immer um Moralische Normen (Bestechung, Menschenhandel, Körperverletzungen), das hat hiermit garnichts zu tun

DomeLPs  13.09.2024, 21:22
@Kaen011

Na klar es ist ja Betrug kleines augenzwinker wir sehen ja wie viel Ahnung du vom Recht hast nämlich null

Dein angeblicher betrug wäre wenn überhaupt eine Unterschlagung da hier keine arglistige Täuschung vorliegt der Account scheint ja existiert zu haben es liegt jedoch eine Unterschlagung vor da diese nicht übergeben wurde bzw wäre es dann Diebstahl weil er sich zurückgeholt hat was ja alles vollkommen scheißegal ist weil der Eigentümer nicht gewechselt hat und das Geschäft rechtswidrig war das ist als würdest du

Dein gerichtstermin verkaufen wollen

Kaen011  13.09.2024, 21:32
@DomeLPs
weil er sich zurückgeholt hat

Wenn du jemanden vorspielst ihm etwas zu verkaufen und dafür geld zu haben ohne das du vorhattest es ihm zu Verkaufen ist es ein Betrug.

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

 es liegt jedoch eine Unterschlagung vor da diese nicht übergeben wurde

Nein natürlich nicht.

Wenn ich dir ein Haus verkaufe und du zahlst mir 10000€. Ich hatte allerdings nie vor dir das Haus zu geben, dann ist es ein Betrug.

Übrigens ist es auch ein Betrug wenn ich dir das Haus verkaufe und dich nach 2 Wochen wieder aus dem Haus jage und sage "Das ist ja garnicht dein Haus, ich stehe immer noch im Grundbuch".

Ich habe dann die Irrtum erregt das ich dir etwas Verkauft habe obwohl es die ganze Zeit mir gehört hat und ich nie vor hatte es dir zu geben.

DomeLPs  13.09.2024, 21:39
@Kaen011
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

Dies hat er gar nicht getan denn anscheinend hatte ja der Fragesteller kurzzeitig Zugriff der Account ist also übergeben worden und der Verkäufer hat damit seine Pflicht erfüllt!!

Du verstehst die ganze Situation nicht weil du wie ich schon geschrieben habe nicht die geringste Ahnung von deutschen rechtssystem hast

In diesem Fall ist die Ware übergeben worden um dein Haus Beispiel zu nehmen du hast das Haus übergeben derjenige bricht jedoch ein und holt sie es gewaltvoll zurück das ist dann kein Betrug in dem Fall wäre es dann ausfriedensbruch und noch eventuell mehr

Wer Verkäufer scheint sich ja nachdem er unserem Fragesteller den Account zugänglich gemacht hat das Passwort wieder geändert zu haben und sich zurückgeholt zu haben das wäre dann eine Unterschlagung bzw Diebstahl wenn der Besitzer gewechselt wäre das ist jedoch überhaupt nicht der Fall

Da das Geschäft rechtswidrig war und der Verkäufer nicht Eigentümer der verkauften Sache war ist der ganze Kaufvertrag nichtig es hat keinen Verkauf gegeben es hat auch kein Eigentümer gewechselt es gibt daher auch keinen Betrug der Verkäufer ist in diesem Fall überhaupt nicht verpflichtet irgendwas zu übergeben da der Kaufvertrag keine rechtliche Grundlage

Übrigens ist es auch ein Betrug wenn ich dir das Haus verkaufe und dich nach 2 Wochen wieder aus dem Haus jage und sage "Das ist ja garnicht dein Haus, ich stehe immer noch im Grundbuch".

Sorry aber das ist kompletter Blödsinn das ist falsch einfach nur Humbug erstens mal wenn du noch nicht in das grundbuch eingetragen wurden bist ist der Kauf nicht abgeschlossen und du bist auch nicht Eigentümer in der Regel fließt auch dementsprechend noch kein Geld wenn der Eigentümer vorher Geld erhalten hat und verweigert dann eine überschreibung dann kann man von Betrug reden wäre ja aber auch hier nicht der Fall

Kommt er nach zwei Wochen wieder und sagt nein das ist mein Haus und betritt das Haus aus das Haus friedensbruch ihm gehört das Haus selbstverständlich nicht wird der vorherige Eigentümer kurzzeitig in schlüsselgewalt gesetzt da ja z.b aufgrund von Nacharbeiten noch mal ins Objekt muss und er verweigert danach die übergabe ist das wieder eine Unterschlagung kein Betrug

In diesem Fall ist wie gesagt überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen es ist als würde ich dir drogen per verkaufvertrag verkaufen es verstößt gegen das Gesetz und somit ist der Kaufvertrag nicht gültig

Kaen011  13.09.2024, 22:26
@DomeLPs
Dies hat er gar nicht getan denn anscheinend hatte ja der Fragesteller kurzzeitig Zugriff der Account ist also übergeben worden und der Verkäufer hat damit seine Pflicht erfüllt!!

Nein, denn es war keine Account leihe sondern ein account verkauf.

Da das Geschäft rechtswidrig war und der Verkäufer nicht Eigentümer der verkauften Sache war ist der ganze Kaufvertrag nichtig es hat keinen Verkauf gegeben es hat auch kein Eigentümer gewechselt es gibt daher auch keinen Betrug der Verkäufer ist in diesem Fall überhaupt nicht verpflichtet irgendwas zu übergeben da der Kaufvertrag keine rechtliche Grundlage

Hat mit dem Betrug nichts zu tun, siehe unten Beispiel vom Auto des Nachbarn verkaufen. Auch das ist Rechtswidrig und ein Betrug.

Sorry aber das ist kompletter Blödsinn das ist falsch einfach nur Humbug erstens mal wenn du noch nicht in das grundbuch eingetragen wurden bist ist der Kauf nicht abgeschlossen und du bist auch nicht Eigentümer in der Regel fließt auch dementsprechend noch kein Geld wenn der Eigentümer vorher Geld erhalten hat und verweigert dann eine überschreibung dann kann man von Betrug reden wäre ja aber auch hier nicht der Fall

Das ist 1zu1 genau so passiert. Es haben Leute, ausländern Häuser und Autos verkauft. Die kennen die Deutsche rechtslage nicht und dachten wenn sie jetzt 40.000€ für die Wohnung zahlen gehört sie ihnen.

Es wurde der Irrtum erregt das ihnen das Haus gehört sobald sie bezahlen, ohne das man je vorhat ihnen das eigentum zu übereigenen (z.b. weil einem das Haus garnicht gehört und man es nur gemietet hat). Das ist ein Betrug.

Du scheinst irgendwelche Rechtsbegriffe durcheinander zu werfen. Der Tatbestand von Betrug ist recht eindeutig:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

1.) Hat der Verkäufer sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft oder das Vermögen des Fragestellers beschädigt?

Ja.

2.) Hat er dies getan indem er falsche Tatsachen vorgespielt hat

Ja.

ODER

2.1) Wahre Tatsachen Unterdrückt hat

2.2.) einen irrtum erregt hat

2.3) einen irrtum unterhält hat.

Er hat sowohl das Vermögen des FS bestätigt. Als auch dies dadurch gemacht das er falsche Tatsachen vorgespielt hat und unterhalten hat. Diese falschen tatsachen sind entweder:

1.) Er wollte etwas verkaufen was ihm nicht gehört (deine Interpretation)

2.) Er hat so getan als ob er etwas verkauft nur um es sich nach bezahlen der Ware zurückzuholen (Meine interpretation)

So oder so ist es ganz klar ein Betrug.

DomeLPs  13.09.2024, 22:54
@Kaen011

Ist es eben nicht meine Güte sorry du bist mir zu doof was du schreibst ist kompletter schwachsinn

Mit der Leihe z.b das ist Blödsinn wenn ich dir etwas verkaufe und hole es mir danach zurück ist das kein Betrug sondern Diebstahl sagen wir ich verkaufe dir ein Auto völlig legal gehört mir ich verkaufe es dir du stellst das Auto bei dir zu Hause ab Brief und Schein liegt noch im Fahrzeug ich schlag die Scheibe ein und hole mir das Fahrzeug zurück dann ist das kein Betrug sondern Diebstahl und genau das ist hier passiert

Werden uns doch mal einig darüber was überhaupt passiert ist

Der Verkäufer hat uns am Fragesteller ein Angebot gemacht für einen Youtuber Account dass dieses Angebot rechtswidrig ist sollte jetzt wirklich klar sein Der Frage

Der Fragesteller hat das Angebot angenommen und auch bezahlt 

Der Verkäufer hat dem Fragesteller Zugang zum Account verschafft 

Damit ist diese Transaktion abgeschlossen es liegt kein Betrug vor Krieg es in dein Schädel


Erst jetzt hat der Verkäufer was wir übrigens nicht beweisen können mal ganz ganz sichergestellt sich wieder Zugang zu diesem Account verschafft

Wenn dieser Kauf legal gewesen wäre dann wäre das jetzt cyberkriminalität er hätte sich jetzt Zugang zu dem Account von dem Fragesteller verschafft

Bei deinem Auto Beispiel er hat jetzt das Auto dass er verkauft hat zurück gestohlen das ist kein Betrug das ist dann Diebstahl

Betrug wäre es gewesen wenn er nicht vorgehabt hätte es zu übergeben dies hat er aber getan

Und jetzt zum wichtigsten Teil den wir beide übersehen haben und mir wieder recht gibt

Wen kann der Fragesteller lediglich dass das Passwort geändert wurde beweisen dass es der Verkäufer war kann er nicht das muss er aber beweisen er ist in der beweispflicht das kann er jedoch überhaupt gar nicht es könnte jeder x-beliebige Hacker gewesen sein unwahrscheinlich vielleicht aber möglich du musst den Täter 100% Schuld nachweisen nicht der Täter seine Unschuld

Alles Dinge die Du gar nicht beachtest

Fakt ist der Verkäufer hat zwar ein rechtswidriges Geschäft abgeschlossen dieses jedoch vollständig abgeschlossen der Fragesteller hatte Zugriff bekommen dass dieser Zugriff jetzt wieder weg ist ist nicht in der Verantwortung vom Verkäufer und kann auch nicht bewiesen werden dass er das war

Der Fragesteller ist nicht getäuscht worden denn der Fakt dass das Geschäft rechtswidrig ist und ihr gar nicht Besitzer werden kann liegt in unserer rechtsgrundlage diese musst du wissen das ist die sogenannte informationspflicht unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Sprich der Fragesteller hat bewusst ein rechtswidriges Geschäft abgeschlossen

Der Account Handel ist im übrigen strafbar ihr handelt es sich teils uns urheberrechtsgesetz Teil zum schadensersatzansprüche falls z.b ein Abo abgeschlossen wurde und dieses Abo somit weiterverkauft wurde

Es gab dort einen schönen Fall mit Windows keys dort sind sehr günstige Windows Keys verkauft worden und auch hier schrie man nach Betrug und jetzt Überraschung es war kein Betrug da der Käufer erkennen konnte dass es sich um kein legales Geschäft handeln kann da der Preis zu niedrig war daher haben sogar die Käufer rechtliche Konsequenzen erhalten

Die Verkäufer sind verhaftet worden wegen urheberrechtsverletzungen logisch sie haben produktiv verkauft die sie gar nicht verkaufen dürfen und haben somit Software zugänglich gemacht die urheberrechtlich geschützt ist und weiter verbreitet teilweise sogar mit gecrackten keys

Fakt ist der Fragesteller hat bekommen was er gekauft hat!!

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet darauf zu achten dass nach der übergabe das Produkt bei dir bleibt!!!

DomeLPs  13.09.2024, 22:58
@Kaen011
2.) Hat er dies getan indem er falsche Tatsachen vorgespielt hat
Ja.

Nein genau das hat er nicht getan er hat nicht er hat zwar ein rechtswidriges Geschäft vorgeschlagen aber er hat keine falsche Tatsache vorgespiegelt er hat den Account ja ausgeliefert

Dass er danach wieder abhanden gekommen ist ist rechtlich gesehen nicht mehr sein Problem selbst wenn das Geschäft rechtlich in Ordnung gewesen wäre

Holt er sich verkaufte Ware zurück ist das Diebstahl nicht Betrug

Verkaufen wir z.b einen PC und wir brechen danach bei der Person ein und holen uns den PC zurück ist das Diebstahl kein Betrug der Account wurde übergeben damit ist das eigentliche Geschäft abgeschlossen der Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt was danach passiert ist nicht mehr Teil der verkaufstransaktion!!!!

Eine Transaktion endet mit der Erfüllung beider vertragspflichten

Betrug sehe ich da kaum da das Geschäft sittenwidrig ist

Da Accounts kein Eigentum sondern nur eine persönliche nutzungslizenz darstellt könnte dieser gar nicht verkauft werden

Theoretisch steht dir das Geld dann natürlich zu dort ist jedoch nicht die Polizei zuständig sondern ein Zivilgericht

Geht aber entstehenden Kosten Tricks natürlich erst einmal du

Die Kosten kannst du nur dann zurückbekommen wenn diese Person zahlungsfähig ist ist diese Person zahlungsunfähig wirst du sowohl auf dem gezahlten Geld als auch auf alle dabei entstehenden um Kosten sitzen

Deswegen würde ich bei einer solchen Summe es mir noch schwer überlegen