Wollen SPD+Grüne Taschenmesser mit 9cm Klingenlänge "in der Öffentlichkeit" verbieten?

7 Antworten

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Öffentlich bedeutet ganz einfach außerhalb Deines eigenen Geländes/Grundstücks.

Es gibt ohnehin bereits Regeln, die das Mitführen von Messern in der Öffentlichkeit weitgehend verbieten und genauso gibt es Regeln, die das Mitführen von Messern bei entsprechenden Aktivitäten (bspw. Camping, Wandern, Angeln, Brauchtum) als Ausnahmen erlauben. Aber da das Waffenrecht aufgrund des starken Lobbyismus auch in Deutschland nicht ganz durchsichtig ist, würde ich mich mit dieser angekündigten Neuregelung erst befassen, wenn sie beschlossene Sache ist.

Btw: Inwiefern sind da "SPD+Grüne" involviert? Meines Wissens kommen die Vorschläge aus dem Bundesinnen- und -justizministerium.

Keine Ahnung, wo Du die 9cm und die „Taschenmesser“ her hast…

Hier, bitte:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0201-0300/263-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Zitat daraus:

3. Der Bundesrat hält es daher für geboten, den Umgang mit Waffen und Messern in der Öffentlichkeit weiter zu beschränken und bittet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund im Rahmen der aktuellen Gesetzesnovelle, die folgenden Umsetzungsmöglichkeiten im Waffenrecht zu prüfen:
a) Regelung eines generellen Umgangsverbotes für Springmesser.
b) Ausweitung des Führensverbotes auf Messer mit feststehender Klinge schon ab sechs cm Klingenlänge.
c) Regelung eines allgemeinen Führensverbotes von Waffen im Sinne des Waffengesetzes insbesondere in Zügen und Fahrzeugen des Öffentlichen Personenverkehrs sowie dessen baulich umschlossenen Einrichtungen, so- weit die Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wer- den.
d) Regelung eines generellen Umgangsverbotes für Kampfmesser und Dolche.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs

caveman01  25.08.2024, 12:35

Was macht ein Messer zum Kampfmesser? Weißt du das?

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Waldmensch70  25.08.2024, 13:38
@caveman01
Was macht ein Messer zum Kampfmesser? Weißt du das?

Ob der Gesetzgeber sich da eine neue, bisher noch nicht veröffentlichte Definition einfallen lässt, das kann ich Dir natürlich nicht sagen. Aber bisher war/ist es so:

Vor dem Gesetz gibt es da zwei Dinge, die zu einer solchen Einstufung führen können:

1. Bestimmte Eigenschaften des Messers selber.

2. Die "Zweckbestimmung" des Herstellers, wofür es designed und vorgesehen wurde.

Wenn es also faktisch z.B. von der Firma Eickhorn als "Kampfmesser 2000" verkauft wird, dann wird der Gesetzgeber es auch als Solches einstufen und sagen "das ist der vorgesehen Zweck dieses Messers, also darfst Du es nicht besitzen".

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Alle Messer, die man außerhalb von Wohnung, Arbeitsplatz u. ähnl. tragen, sollen verboten werden, egal der Klingenlänge oberhalb von 3cm. Außer man hat bei 3-9cm einen triftigen Grund vorzuweisen, wie z.B. man hat grad gekauft, man ist grad mit Rucksack auf Wandertour und braucht es zum Essen zubereiten, etc.. Mein Taschenmesser ist im Multifunktionsmesser enthalten, mit einer Laenge von 2cm.

Wird man damit bei uns in Israel ohne triftigen Grund vorzuweisen erwischt, droht eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Öffentlichkeit ist alles, was für die Allgemeinheit zugänglich ist.

Dürfte man solche Messer dann nicht mehr zum Wandern oder in den Wald mitnehmen?

Korrekt. Das wäre dann verboten. 6cm Länge ist das Maß um das es geht.

Man wird sich dann schlau machen müssen, wenn man legal unterwegs sein will. Man muss sich ja jetzt schon recht gut informieren. Das aktuelle Messerrecht ist schließlich schon sehr kompliziert und unübersichtlich.