Wohnungsfreigabe?

3 Antworten

Ich verstehe deine Frage nicht ganz. In ein neugebautes Haus kannst du theoretisch einziehen, sobald es für dich bewohnbar ist. Für manche ist dies, wenn einschließlich Außenanlagen alles fertig ist, manchen genügt ein Dach, Wasser, Strom und Heizung. Ummelden musst du dich zu dem Zeitpunkt, wenn du deine überwiegende Zeit dort verbringst. 

Ansonsten kommt es darauf an, wie du deinen Bau organisiert hast: Hast du selbst die einzelnen Gewerke mit der Firma verhandelt, musst du auch die Abnahme machen. Hat der Maurer die Löcher für die Türen wie geplant, der Elektriker alle Steckdosen wie vereinbart, ...... 

Sind noch Mängel zu beseitigen, musst du Nachbesserung verlangen. Den Rest solltest du mit deinem Bauamt klären, da es hier starke regionale Unterschiede gibt. 


laimadiana  04.10.2017, 22:03

I'm sorry I German language can understand very little...

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Es erfolgt eine Übergabe zwischen "Bauträger" und Bauherrn.

Das Bauamt benötigt eine Anzeige zur Fertigstellung, du benötigst für den Einzug nichts, außer dass du dich ummelden musst.