Wohnung mit 18 finanzieren? Wohngeld?

6 Antworten

Hallo,

das kommt drauf an um welche Ausbildungen es sich handelt. Pauschal zu sagen "bei zweiter Ausbildung sind die Eltern raus" ist falsch. Baut die zweite inhaltlich auf die erste auf oder ist die die zweite ohne die erste gar nicht möglich (z.B. Erzieher) bleiben Eltern auch in einer zweiten Ausbildung unterhaltspflichtig. Oder gibt es andere Gründe für die zweite Ausbildung? Wie z.B. Allergien etc. verhindern das Arbeiten im ersten Ausbildungsfeld?

Wenn sie erste zB betrieblich war und die zweite rein schulisch ist, kannst du auch Bafög bekommen. Das ist alles theoretisch möglich und kommt jetzt auf deine Situation an.

Ohne weitere Informationen kann man die der nicht helfen und alle anderen Antworten sind je nach wirklicher Situation auch falsch.

wenn deine eltern wollen das du ausziehst, sollten sie dir das auch finanzieren - egal ob sie dazu verpflichtet sind oder nicht.

Hast du mit 18 Jahren tatsächlich schon eine abgeschlossene Berufsausbildung ?

Wenn du nämlich angenommen eine angefangen und abgebrochen hättest, dann würde es sich immer noch um deine Erstausbildung handeln und dann würdest du auf jeden Fall vom Wohngeld ausgeschlossen sein und deine Eltern würden dir bei Leistungsfähigkeit Barunterhalt zahlen müssen, solltest du deinen unterhaltsrechtlichen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken können.

Zumindest das Kindergeld stünde dir dann zu, wenn du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst und nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Anspruch auf Bafög - müsste geprüft werden, käme aber auch nur in einer schulischen Ausbildung / Studium in betracht, in einer betrieben Ausbildung dann BAB - von der Agentur für Arbeit.

Für beide BAB - und Bafög - findest du im Internet kostenlose Rechner und da stehen dann auch die Anspruchsvoraussetzungen.

Als erstes sind mal deine Eltern Unterhaltspflichtig...

langt das Geld nicht kannst du schauen ob du Bafög berechtigt bist.


emesvau  28.08.2019, 12:21

Beides trifft nach abgeschlossener Berufsausbikdung nicht mehr zu.

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Lillydiezweite 
Beitragsersteller
 28.08.2019, 12:16

Nicht wenn ich schon eine abgeschlossene Ausbildung habe

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Servus,

BAföG steht dir durch deine abgeschlossene Berufausbildung nicht mehr zu. Deine Eltern sind dir gegenüber ebenfalls nicht mehr unterhaltspflichtig durch die Berufsausbildung.

Wohngeld kannst du beantragen, da du kein Anspruch auf BAföG hast und auch nicht nach SBGII, denke ich.

Ein Anruf bei der Wohngeldstelle schafft Abhilfe!

Beste Grüße!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung