Wohnberechtigungsschein für eine 60 qm große Wohnung!

4 Antworten

Du bekommst einen Wohnberechtigungsschein für Dich alleine nur für eine kleinere Wohnung. Wenn Du mit jemanden die Wohnung teilen möchtest, dann geht das nur in echt - und nicht nur auf dem Papier. Der Wohnpartner muss dann auch einen WBS haben. Dann könnt ihr zusammen die Wohnung mieten oder jeder die halbe Wohnung. Oder einer ist Hauptmieter und der andere Untermieter. Wenn Du mit einem Lebenspartner die Wohnung beziehst, dann braucht ihr einen WBS für zwei Personen. Dazu wird auch das Einkommen beider Personen gerechnet und ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn zwei zusammen in der Wohnung mit WBS leben und einer zieht dann wieder aus, dann darf der andere trotzdem wohnen bleiben. Aber wenn man Leistungen von der Arge bezieht, darf diese verlangen, dass man auszieht und sich eine kleinere Wohnung nimmt.

Zumindest würde nur die Hälfte der Miete übernommen werden, auch wenn ihr keine BG seid.
Und sollte aus irgendwelchen Gründen mal der Betreuungs-/Außendienst vorbeischauen und feststellen, dass in der Wohnung offensichtlich nur eine Person lebt, könnte es Ärger geben.

Du hast kein Anrecht auf diese Wohnung und kannst daher auch keinen WBS erhalten.

Alle weiteren Spekulationen, wie man was drehen könnte, gehen ins Auge.

abernicht für dich, ich möchte auch gerne bei der tafel einkaufen, aber es geht halt nicht...


sockynanny 
Beitragsersteller
 19.08.2010, 22:54

höö??? wie darf ich das verstehen?

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Mangar  19.08.2010, 22:54
@sockynanny

die wohnung ist halt nicht für dich, du hast kein anrecht auf sie, die ist für einen armen 2 personenhaushalt bestimmt.

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