Wörter wie zigeuner,eierkopf,lackaffe?

1 Antwort

Dir sollte klar sein das Beleidigungen Strafbar sind, und das nciht zu knapp.

Was du aber zum Beispiel ganz legal darfst ist jemanden als Prostituirte zu titulieren (nicht als "N*tte" sondern als Prostituierte). Seitdem dieser Beruf legal ist, ist es rechtlich keine Beleidigung mehr, ist schliesslich ein ehrbarer Beruf wie der Bäcker oder der Maler.

Auch Schlumpf ist in der Regel straffrei. Gerichte argumentierten schon damit, dass sei zu willkürlich und deshalb nciht in der Lage jemanden in seiner Ehre zu kränken. 

Also bei der nächsten Polizeikontrolle: 

"Sie prostituirte können mich mal am Schlumpf schlumpfen!"

garantiert nciht strafbar, aber doch sehr befriedigend ;-)