Wo ist die Grenze bei Fehltagen in der Schule?

7 Antworten

Solange du entschuldigt bist müsste alles in Ordnung sein. Habe mal das komplette 2. Halbjahr gefehlt und bin trotzdem versetzt worden. Wenn du aber 40 Fehltage hast, in einem unregelmäßigem Abstand fehlst und davon auch nur die Hälfte entschuldigt ist, dann könntest du ein Problem bekommen.

Solange die Fehlzeiten entschuldigt sind, ist alles gut. Nur muss man den Stoff den man verpasst hat halt aufholen. Bei vielen Fehltagen kann dies natürlich schwierig werden und auch die Noten können darunter leiden und somit die versetzung gefährden. Aber wenn man wirklich krank ist, kann man nicht dafür. Die Lehrer merken auch ob jemand echt krank ist oder nur so tut.

Ich kenne fälle in denen Schüler wirklich krank waren und fast das ganze Halbjahr gefehlt haben. Einige konnten den Stoff trotzdem aufholen, andere haben das Jahr lieber wiederholt.

Wenn man dagegen nur so tut als ob man krank ist und unentschuldigt fehlt geht es natürlich garnicht. Die Lehrer dürfen alle Leistungsnachweise und die Mündliche Mitarbeit an den Tagen mit 6 bewerten. Bei Schulpflichtigen Schülern werden brei wiederholten vorkommen die Eltern informiert. Auch kann die Schule veranlassen, dass einen die Polizei zur Schule bringt. Desweiteren ist auch ein Bußgeld möglich wenn die Schulpflicht misachtet wird.

Nicht Schulpflichtige Schüler können bei zubvielen unentschuldigten Fehlstunden von der Schule geschmissen werden. Bei uns kann man ab 20 unentschuldigten Fehlstunden "fliegen" wenn man nicht mehr Schulpflichtig ist.

Aber auch bereits wenige unentschuldigte Fehlstunden machen sich sehr schlecht wenn man sich mit dem Zeugnis bewerben möchte. Daher solte man dies grundsätzlich vermeiden. Entschuldigte Fehlstunden sind dagegen nicht schlimm. Selbst wenn man bei einem Vorstellungsgespräch danach gefragt wird, kann man immer sagen man war längere Zeit krank. Unentschuldigte fehlstunden kann man dagegen wohl kaum vernünftig erklären.

Bei uns ist das so, dass du 2 Tage ohne Arztbescheinigung fehlen darfst (beantrage Freistellungen nicht eingeschlossen!!!!!!!!) und danach musst du jedes mal, wenn du KRANK!!
 (nicht freigestellt, z.B. durch Wochenendurlaub, wo du Freitag früh schon fährst)
bist, eine Arztbescheinigung brauchst
(d.h. du bist 1 Tag 'krank', und brauchst für diesen Tag ab dann aber auch eine Arztbescheinigung, nicht erst ab dem 3. Tag)

Ich war einmal 86 Tage nicht da. Ich konnte dann einige Noten aussetzen lassen, allerdings war ich da in der 7. Klasse. Mit höherem Alter waere es sicher schwieriger, problemlos 'die Kurve zu kriegen'

Wenn man weniger als 6 Wochen im Schulhalbjahr anwesend war, dann kann die Entscheidung gefällt werden, dass das Schuljahr nicht anerkannt wird und wiederholt werden muss.