Wo darf man mit einem Longboard fahren?

3 Antworten

Gehweg und Fußgängerzone, wenn du dich an Schrittgeschwindigkeit hältst.
Skateboards, Inliner, Tretroller und dergleichen gelten gemäß StVO nicht als Fahrzeuge, d. h. man unterliegt mit solchen Fortbewegungsmitteln den Rechten für Fußgänger.

Wobei ich persönlich es befürworten würde, wenn zumindest Skater auch Radwege benutzen dürften, da die erzielten Geschwindigkeiten doch sehr ähnlich sind und für reine Gehwege meines Erachtens zu schnell. Mit gutem Skateboard oder Inline-Skates hat man auch rasch 20 km/h drauf.

Laut StVO zählst du mit einem Longboard als fußgänger, dementsprechend kannst du auf gehwegen fahren.

Woher ich das weiß:Hobby – Skateboard-Geek seit über 10 Jahren

Auf offiziellen Longboard Plätzen wie zB dem Kotti in Berlin