Wird FSJ/FÖJ bei Einberufung Bundeswehr berücksichtigt?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein,

Im V-Fall wird nicht geprüft was jemand vorher gemacht hat, jeder gesunder Mann ab 18 Jahren wird erstmal einberufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fallschirmjäger seit 2010

Eher nicht.

Rein theoretisch; gemäß Artikel 12a des Grundgesetzes, könnte in einem Verteidigungsfall jeder männliche Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr zum Militär- oder Ersatzdienst herangezogen werden.

Dabei würde das FSJ höchstwahrscheinlich nicht berücksichtigt werden.