Wird eine Wimpernschulung/Zertifikat vom Ausland in DE anerkannt?

1 Antwort

Deine örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer berät dich gerne darüber, für welche Art von Gewerbe du welches Zertifikat und welchen Abschluss benötigst. Einfach mal anrufen, dafür sind die da!

Aber ich bin mir sicher, dass man für das Verschönern von Wimpern (falls das überhaupt möglich ist ;-) keine Qualifikation vorweisen muss, dass dies also ein völlig freier Beruf ist. Dann genügt eine Anmeldung des Gewerbes beim örtlich zuständigen Rathaus und die Meldung von Einkünften beim Finanzamt, bevor man die ersten fremden Wimpern klimpern lässt mit dem Bestreben, Geld in den Kassen klimpern zu lassen.

Gruß aus Berlin, Gerd