Wird ein Studium, welches man in Österreich abgeschlossen hat in Deutschland anerkannt?

5 Antworten

Das ist grundsätzlich die Idee von "Bologna", der Harmonisierung der Ausbildungs- und Studiengänge. Angestrebt wird auch die Anerkennung akademischer Abschlüsse.

Beim Jurastudium geht das aus naheliegenden Gründen nicht, bzw. nur beschränkt, da ein Studium, bzw. der Abschluss bezogen auf den jeweiligen Rechtsraum abgelegt wird. Abschlüsse können manchmal, je nach Ausrichtung und Land, mit einem Nachdiplomlehrgang und anschliessender Prüfung harmonisiert werden. Wenn du also Jus studieren willst und anschliessend international arbeiten willst, geht das kaum ohne erhebliche Mehrarbeit.

Jura nicht, weil Deutschland und Österreich unterschiedliche Gesetze haben. Das musst du anders lösen - vielleicht über Wartezeit, oder du bewirbst dich bei einer Provinzuni.

Bei Jura grundsätzlich erstmal keine Anerkennung möglich.

Gibt aber Sonderregelungen bezüglich EU-Staaten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Life - Elite University of the Universe [L-EUotU]

Ich glaube gerade die Rechtswissenschaften werden nicht anerkannt.

Elektrotechnik, Maschinenbau, Architektur eventuell sogar die Medizin werden vermutlich funktionieren.

Aber was bringt dir den ein Anwalt aus Österreich bei deutschem Recht?

https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/auslaendische-abschluesse/

siehe Nummer 2

Rechtswissenschaftliche Universitätsdiplome, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworben wurden

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vermutlich sind in D weitere Prüfungen - vergleichbar mit dem 1. Staatsexamen abzulegen


Bergfex49  20.07.2020, 11:24

guter link, wer eben die Voraussetzungen erfüllt, kann zum staatlichen Vorbereitungsdienst, dem Referendariat, zugelassen werden und muss dann nach Abschluss des Referendariates die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt ablegen und kann dann seine Zulassung als Anwalt beantragen;