Wird die Lebensversicherung bei Suizid ausgezahlt?

4 Antworten

Was soll das mit der GKV zu tun haben?

Die allgemeinen Vertragsbedingung geben eine Wartezeit von 3 Jahren bei Suizid bwi einer RLV vor. Das siehst wie folgt aus:
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind. (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht kein Versicherungsschutz. Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getötet hat, besteht Versicherungsschutz. (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1988 Versicherungsmakler

Was soll die Krankenversicherung damit zu tun haben.

Aber wenn ein Vertrag länger als 3 Jahre besteht, wird auch bei Suizid geleistet. Niemand geht davon aus, dass jemand mit der Absicht einen LV-Vertrag schließt, sich 3 Jahre später umzubringen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen

Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab.