Wird die Lebensversicherung bei Suizid ausgezahlt?
Unter der Bedingung, dass man gesetzlich krankenversichert ist, kann man die Versicherungssumme bei Suizid erhalten?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/basiswissen/1444750523_nmmslarge.jpg?v=1444750523000)
Was soll das mit der GKV zu tun haben?
Die allgemeinen Vertragsbedingung geben eine Wartezeit von 3 Jahren bei Suizid bwi einer RLV vor. Das siehst wie folgt aus:
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind. (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht kein Versicherungsschutz. Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getötet hat, besteht Versicherungsschutz. (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu
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Was soll die Krankenversicherung damit zu tun haben.
Aber wenn ein Vertrag länger als 3 Jahre besteht, wird auch bei Suizid geleistet. Niemand geht davon aus, dass jemand mit der Absicht einen LV-Vertrag schließt, sich 3 Jahre später umzubringen.
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Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
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Das ist bei einer Lebensversicherung nicht korrekt. Tatsächlich gilt die Frist von 3 JAhren wie in einigen Antworten schon genannt.
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https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__161.html
Die Krankenversicherung hat damit nichts zu tun.
Nein, bei Suizid zahlt keine Versi.
Vorsatz ist immer ausgeschlossen.