Wird der ungarische Doktortitel (Medizin) in Sachsen als gleichwertig anerkannt?

2 Antworten

Auf Antrag und nach Überprüfung durch die Behörden auf Gleichwertigkeit wird die Approbation als Arzt erteilt, also die Erlaubnis zur Eigenverantwortlichen Ausübung der ärztlichen Heilkunde in Deutschland. Werden bei der Überprüfung durch die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede festgestellt, besteht die Möglichkeit das der Antragsteller durch eine Gleichwertigkeitsprüfung die Gleichwertigkeit seiner Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist. Nach erfolgreichem bestehen wird ebenfalls die Approbation erteilt. 

Weiterhin kann bei einer vorübergehenden ärztlichen Tätigkeit in Deutschland eine befristete Berufserlaubnis erteilt werden. Diese enthält allerdings gewisse Einschränkungen. 

Weitere Informationen findest du bei der Bundesärztekammer.