Wir wollen heiraten! Er in Arbeit und ich Arge (Hartz4)

11 Antworten

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Sobald du geheirat hast, gibst du der Arge deine Heiratsurkunde und die Lohnabrechnungen deines Mannes der letzten drei Monate. Dann werden deine Leistungen neu berechnet.

Ihr wohnt also noch nicht zusammen...

Sobald Ihr zusammen wohnt, seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft - mit oder ohne Trauschein.

Das interessiert die ARGE.

Und klar: sie interessiert sich auch für die Hochzeit, weil sich dann voraussichtlich das Nettoeinkommen Deines Dann-Ehemannes mit der Steuerklasse ändert, wenn Du so lange noch einen Anspruch auf HartzIV hattest, weil es nicht reichte...

Teile also alle Veränderung in Deinem Leben der ARGE umgehend mit, wenn sie eingetreten sind - sonst gibt es horrende Rückforderungen.


daliah20 
Beitragsersteller
 15.06.2010, 07:59

nein wir werden noch nicht als bedarfs gemeinschaft geführt ...wir machen ein so genanntes probejahr....und wir schon gesagt sind wir auch keine einstehensgemeinschaft.....finanziell handel wir beide unabhängig voneinander...und daran halten wir uns audch.....

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Wiese "meine Geld"? Das ist doch das Geld, das der Staat, also wir alle, Dir schenken.


kikkerl  15.06.2010, 07:52

niemand schenkt was. wenn z.b. ein älterer mensch hartz4 kriegt der sein leben lang geschuftet und steuern eingezahlt hat, der kriegt definitiv nicht dieses geld geschenkt. und die steuern die du einzahlst könnten DIR auch mal von nutzen sein. in die hartz4 falle kann jeder reintappen.

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anjanni  15.06.2010, 07:57
@kikkerl

kikkerl, die Steuern, die ich jetzt zahle, werden mir nie mehr in der Zukunft von Nutzen sein - ich kann lediglich hoffen, daß es noch genug Steuerzahler gibt, wenn ich meinen Lebensunterhalt mal nicht mehr selbst bestreiten könnte

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Cuxland  15.06.2010, 07:58
@kikkerl

So ist es leider nicht: Vielleicht solltest Du Dich einmal mit Haushaltsrecht und dem "Generationenvertrag" befassen. Will sagen, Deine Steuern und Abgaben wandern nicht auf eine Art Konto, von dem Du irgendwann einmal etwas eabheben kannst.

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fragetierchen hats erfasst! mein Komplimnet

Vorher wart ihr Zusammengezogen, also shon eine BG. Da bleibt es wie es war!

NUR DIE KOSTEN müsst ihr selbst aufbringen, da gibts vom Amt nix! (eigener Erfahrungswert!)

BG ist eine eheänliche Lebensgemeinschaft mir dem Sinn und Versprechen, füreinander einzustehen!

Nicht so bei Zweckgemeinschaften!

Es ist heute auch kein Unterschied mehr zwischen Lohnsteuerklass 1 und 4, 3 alleinbeziehend ist auch fast wie 1, nur minimalst besser.

Alles nur Gerede, dass man mehr absetzen kann und mehr bekommt usw.

Vielleicht macht es bei euch gerade mal 30 Euro aus....

Leider

Auch wenn das Thema schon sehr alt ist, mag ich was dazu schreiben.

Auch ich habe damals ALG2 bekommen. Habe dann irgendwann meinen Freund kennen gelernt. Er selber hat gearbeitet. Als wir dann zusammen gezogen sind, bin ich sofort zum Amt gelaufen um die Änderung mitzuteilen. Die hat alles aufgeschrieben und gemeint, das im 1 Jahr!!!! eines zusammenlebens nichts angerechnet wird. Nach 1 Jahr haben wir dann einen Antrag bekommen wo wir dann als BG berechnet werden sollten.

Daliah hat keinen betrug begangen. Vllt solltet ihr mal zum Amt laufen und nachfragen. Denn bei uns war es genau gleich. Es nennt sich, wie sie schon mehrfach erwähnte, Probejahr.

Wenn ihr dann aber heiratet und dein Mann soviel Geld verdient, dann werdet ihr nichts bekommen. Wohngeld könntet ihr versuchen oder wenn ihr ein Kind hab, Kinderzuschlag aber mehr geht wohl nicht.