Wieviel Vermögen dürfen Bürgergeldempfänger haben?
Und was zählt alles dazu?
Z.b. wieviel Erspartes
Wie sieht es z.b. mit einer Immobilie im Ausland aus? Muss die dann bezogen werden oder verkauft?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Im ersten Jahr nach Ihrem Bürgergeld-Antrag, in der sogenannten Karenzzeit, dürfen Sie ein Vermögen von bis zu 40.000€ besitzen, jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft darf bis zu 15.000€ Schonvermögen haben. Im zweiten Jahr, also ab dem 01. Januar 2024, sind es maximal 15.000€ Schonvermögen pro Person.28.04.2023
Das Schonvermögn wurde 2023 von der Ampel erhöht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gesetz, Bürgergeld, Rechtslage & Gesetze
Grundsätzlich bis zu 15.000 € pro Person.
In Einzelfällen mehr.
Auslandsimmobilien gehören selbstverständlich zum (Schon)Vermögen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.