Wieviel Vermögen dürfen Bürgergeldempfänger haben?

2 Antworten

Im ersten Jahr nach Ihrem Bürgergeld-Antrag, in der sogenannten Karenzzeit, dürfen Sie ein Vermögen von bis zu 40.000€ besitzen, jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft darf bis zu 15.000€ Schonvermögen haben. Im zweiten Jahr, also ab dem 01. Januar 2024, sind es maximal 15.000€ Schonvermögen pro Person.28.04.2023

Das Schonvermögn wurde 2023 von der Ampel erhöht.

Grundsätzlich bis zu 15.000 € pro Person.

In Einzelfällen mehr.

Auslandsimmobilien gehören selbstverständlich zum (Schon)Vermögen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.