Wieviel Grundsicherung bekommt der Partner........?

Wintermadl  02.07.2024, 23:05

Verheiratet?

Inkognito-Nutzer   02.07.2024, 23:08

Ja sind die betroffenen

3 Antworten

Wenn die beiden verheiratet sind, bilden sie automatisch eine BG - Bedarfsgemeinschaft, dann wird das Einkommen des Partners entsprechend auf den Gesamtbedarf angerechnet.

Man müsste dann erst einmal wissen was Du mit Grundsicherung meinst, also für arbeitsfähige Person mit Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll, oder Grundsicherung für nicht arbeitsfähige Person oder altersrentner nach dem SGB - Xll vom Sozialamt.

Im ersten Fall gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, bei 2000 Euro Nettoeinkommen könnte der Partner derzeit den max. Freibetrag von rund 350 Euro vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.

Es blieben dann angenommen um die 1650 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Der Grundbedarf läge derzeit bei min. 2 x 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt = min. 1012 Euro und dazu min.noch die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom von angenommen 790 Euro, wenn der Abschlag von 60 Euro für normalen Haushaltsstrom ist, der würde nicht mit dazu gehören.

Dieser muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Dann sollte der Gesamtbedarf bei um die 1802 Euro liegen, theoretisch könnte noch ein Anspruch auf Bürgergeld für den ungedeckten Bedarf von um die 152 Euro bestehen.

Ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde müsste geprüft werden, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet, auch für Bürgergeld.

Wenn der Ehepartner Geld verdient und seine Frau/ihren Mann versorgen kann (und das ist bei 2000 Euro netto der Fall) gibts nix.

Zumindest in Ö nicht.

Wenn man arbeitslos wird gibts erst Arbeitslosengeld, dann Notstandshilfe. Aber nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Schwiemu war Hausfrau, die musste der Schwiegervater erhalten, da gabs nix vom Staat. auch jetzt in der Pension nicht. Und der bekommt aber nur 1600 netto im Monat.

Man kann Heizungszuschuss beantragen und um eine Einkaufskarte für den Sozialmarkt ansuchen. Alleinverdienerabsetzbetrag beim Lohnsteuerausgleich geltend machen... aber Grundsicherung gibts nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.