Wieviel Abschlag wir bei der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2024 abgezogen?

1 Antwort

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Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent. Dies gilt nicht nur für vorzeitig in Anspruch genommene Altersrenten, sondern auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes. Seit 2012 wird die Altersgrenze von 63 Jahren für diese Renten schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Der maximale Abschlag beträgt hierbei 10,8 Prozent.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/abschlag.html#:~:text=Der%20Abschlag%20betr%C3%A4gt%20pro%20Monat,Erwerbsf%C3%A4higkeit%20und%20Renten%20wegen%20Todes