wieso darf man die essensreste als restaurantmitarbeiter nicht essen?
ich kenne so viele restaurants. wieso ist es so? die sachen werden sowieso weggeschmissen, wieso darf man die nicht essen?
4 Antworten
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Schlicht und ergreifend, weils der Gesetzgeber verboten hat. Vor allem aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen.
Aber will schon Essensreste? Zeugs, was ein Gast möglicherweise schon im Mund hatte? Pfui!
In einem vernünftigen Restaurant gibts meist auch die Möglichkeit für die Mitarbeiter, frisch zubereitet Speisen zu genießen.
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Weil das Verfallsdatum abgelaufen ist. Würden sie es erlauben:
Du ist es --> Freust dich erst :D ---> Vlt. bekommst aber dann ne Lebensmittelvergiftung ---> Du bist dann Sauer :====( ---> Und dann verklagst du das Restaurant auf Schmerzensgeld z.B.... (Die sind dann auch nicht mehr Happy.... )
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Weil die Restaurants Verträge haben wo Nahrungsmittelmüll an Schweinemastbetriebe oder Biogasanalgen verkauft wird. Und weil Geiz eben Geil ist, zählt jedes Gramm.
Was meinst was mit den ganzen Backwaren der Bäcker passiert die nicht verkauft wurden? Die werden auch wieder an Tiere verfüttert oder verbrannt.
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Das ist Unsinn! AUCH an Schweinemastbetriebe dürfen Essensabfälle nicht mehr abgegeben werden, das war früher mal so, ist aber schon seit zig Jahren VERBOTEN! Und auch Bäckereien dürfen ihre Reste nicht an Mastbetriebe abgeben!
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Besondere Entsorgungsvorschriften
Bei der Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen sowie von ehemaligen Lebensmitteln müssen Speisegaststätten, Imbissbetriebe, Gemeinschaftsverpflegungen und Einzelhandel besondere Vorgaben beachten.Speiseabfälle stellen für unsere Nutztierbestände ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Auch die küchenmäßige Zubereitung von Speisen tötet Tierseuchenerreger (z.B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche- oder Geflügelpesterreger) nicht ab. Daher ist das Verfüttern solcher Produkte an Nutztiere streng verboten. Auch die übrige Entsorgung dieser für die Nutztiere heiklen Produkte ist streng geregelt worden.
Was muss gesondert entsorgt werden?
Küchen- und Speiseabfälle mit Lebensmitteln tierischer Herkunft (= Lebensmittel mit Anteilen von Fleisch, Fisch, Eiern, Geflügel, Molkereiprodukten) und anderen Lebensmitteln, die damit in Berührung gekommen sind ( z.B. Kartoffel- und Salatreste);ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft z.B. verdorbene, aussortierte Lebensmittel aus Fleisch, Fisch, Geflügel, Eier, Molkereiprodukten, usw.
Folgende Abfälle dürfen von Speisegaststätten, Imbissbetrieben, Gemeinschaftsverpflegungen und Einzelhandel nicht über die Biotonne entsorgt werden:Rein pflanzliche Küchenabfälle z.B. Salat-, Gemüse- oder Obstreste, die noch keinen Kontakt mit den tierischen Lebensmitteln hatten, können weiterhin in die braune Tonne gegeben werden.
Wie müssen die Speisereste tierischer Herkunft aus gewerblichen Betrieben entsorgt werden?
Zur ordnungsgemäßen Entsorgung stehen inzwischen Firmen zur Verfügung, die für diese Zwecke von den Behörden registriert/zugelassen worden sind. Adressen dieser Firmen finden sich in einem Merkblatt, das auf dieser Seite heruntergeladen werden kann. Die Firmen stellen auch die notwendigen Handelspapiere zur Verfügung, die zur Einsichtnahme durch das Landratsamt zwei Jahre aufbewahrt werden müssen. Zusätzlich ist es notwendig, eigene Aufzeichnungen über die Abholung zu führen. Hierzu kann das auf der Rückseite des Merkblatts abgebildete Muster verwendet werden. Auch diese Aufzeichnung ist zwei Jahre aufzubewahren.
Noch Fragen?
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen vom Sachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen am Landratsamt Kitzingen unter der Tel-Nr. (09321) 928-3403 gerne zur Verfügung.
Merkblatt zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen und ehemaligen Lebensmitteln aus Speisegaststätten, Imbissbetrieben, Gemeinschaftsverpflegungen und Einzelhandel
Entsorgung gewerbliche Speiseabfälle, 362 KB
Text: Sachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen | Landratsamt Kitzingen
Foto: Katharina Wieland Müller / pixelio.de
Erstellt am 18.10.2012 11:21, geändert am 11.09.2014 15:04
KontaktLandratsamt KitzingenKommunale Abfallwirtschaft
Kaiserstr. 4 97318 KitzingenFax: + 49 9321 928-1299Serviceteam Abfallberatung
Tel. +49 9321 928-1234
abfall@kitzingen.de
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Essenreste?
Von anderen?
Mir wirds übel.
Schonmal daran gedacht, dass die Gäste evtl. Krankheiten haben könnten?
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Ich selbst arbeite nicht in einem Restaurant, aber ich denke auch nicht, dass die Arbeiter eine halbleer getrunkene Cola trinken würden. Das sind auch Menschen, keine Schweine.
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Was ist das denn für ein Unsinn?
Verfallsdatum von gekochtem Essen ,das gerade eben noch auf einem Tisch stand???