wieso darf man die essensreste als restaurantmitarbeiter nicht essen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Schlicht und ergreifend, weils der Gesetzgeber verboten hat. Vor allem aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen.

Aber will schon Essensreste? Zeugs, was ein Gast möglicherweise schon im Mund hatte? Pfui!

In einem vernünftigen Restaurant gibts meist auch die Möglichkeit für die Mitarbeiter, frisch zubereitet Speisen zu genießen.

Weil das Verfallsdatum abgelaufen ist. Würden sie es erlauben:

Du ist es --> Freust dich erst :D ---> Vlt. bekommst aber dann ne Lebensmittelvergiftung ---> Du bist dann Sauer :====( ---> Und dann verklagst du das Restaurant auf Schmerzensgeld z.B.... (Die sind dann auch nicht mehr Happy.... )


DarTarus  29.08.2015, 21:13

Was ist das denn für ein Unsinn?

Verfallsdatum von gekochtem Essen ,das gerade eben noch auf einem Tisch stand???

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iPadboy  29.08.2015, 22:30
@DarTarus

Es ist möglich und es gibt das klagende Amerika ;) Vergiss dach nicht

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Weil die Restaurants Verträge haben wo Nahrungsmittelmüll an Schweinemastbetriebe oder Biogasanalgen verkauft wird. Und weil Geiz eben Geil ist, zählt jedes Gramm.

Was meinst was mit den ganzen Backwaren der Bäcker passiert die nicht verkauft wurden?  Die werden auch wieder an Tiere verfüttert oder verbrannt.


DarTarus  29.08.2015, 21:15

Das ist Unsinn! AUCH an Schweinemastbetriebe dürfen Essensabfälle nicht mehr abgegeben werden, das war früher mal so, ist aber schon seit zig Jahren VERBOTEN! Und auch Bäckereien dürfen ihre Reste nicht an Mastbetriebe abgeben!

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ElCid123 
Beitragsersteller
 29.08.2015, 21:17
@DarTarus

DarTarus, kann man also davon ausgehen, dass die Restaurants veraltete Regeln haben, die so nicht mehr gültig sein müssten?

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DarTarus  29.08.2015, 21:29
@ElCid123

Besondere Entsorgungsvorschriften
Bei der Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen sowie von ehemaligen Lebensmitteln müssen Speisegaststätten, Imbissbetriebe, Gemeinschaftsverpflegungen und Einzelhandel besondere Vorgaben beachten.

Speiseabfälle stellen für unsere Nutztierbestände ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Auch die küchenmäßige Zubereitung von Speisen tötet Tierseuchenerreger (z.B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche- oder Geflügelpesterreger) nicht ab. Daher ist das Verfüttern solcher Produkte an Nutztiere streng verboten. Auch die übrige Entsorgung dieser für die Nutztiere heiklen Produkte ist streng geregelt worden.

Was muss gesondert entsorgt werden?
Folgende Abfälle dürfen von Speisegaststätten, Imbissbetrieben, Gemeinschaftsverpflegungen und Einzelhandel nicht über die Biotonne entsorgt werden:

Küchen- und Speiseabfälle mit Lebensmitteln tierischer Herkunft (= Lebensmittel mit Anteilen von Fleisch, Fisch, Eiern, Geflügel, Molkereiprodukten) und anderen Lebensmitteln, die damit in Berührung gekommen sind ( z.B. Kartoffel- und Salatreste);ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft z.B. verdorbene, aussortierte Lebensmittel aus Fleisch, Fisch, Geflügel, Eier, Molkereiprodukten, usw.

Rein pflanzliche Küchenabfälle  z.B. Salat-, Gemüse- oder Obstreste, die noch keinen Kontakt mit den tierischen Lebensmitteln hatten, können weiterhin in die braune Tonne gegeben werden.

Wie müssen die Speisereste tierischer Herkunft aus gewerblichen Betrieben entsorgt werden?
Zur ordnungsgemäßen Entsorgung stehen inzwischen Firmen zur Verfügung, die für diese Zwecke von den Behörden registriert/zugelassen worden sind. Adressen dieser Firmen finden sich in einem Merkblatt, das auf dieser Seite heruntergeladen werden kann. Die Firmen stellen auch die notwendigen Handelspapiere zur Verfügung, die zur Einsichtnahme durch das Landratsamt zwei Jahre aufbewahrt werden müssen. Zusätzlich ist es notwendig, eigene Aufzeichnungen über die Abholung zu führen. Hierzu kann das auf der Rückseite des Merkblatts abgebildete Muster verwendet werden. Auch diese Aufzeichnung ist zwei Jahre aufzubewahren.
Noch Fragen?
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen vom Sachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen am Landratsamt Kitzingen unter der Tel-Nr. (09321) 928-3403 gerne zur Verfügung.


Merkblatt zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen und ehemaligen Lebensmitteln aus Speisegaststätten, Imbissbetrieben, Gemeinschaftsverpflegungen und Einzelhandel

Entsorgung gewerbliche Speiseabfälle, 362 KB

Text: Sachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen | Landratsamt Kitzingen
Foto: Katharina Wieland Müller  / pixelio.de


Erstellt am 18.10.2012 11:21, geändert am 11.09.2014 15:04
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Kommunale Abfallwirtschaft

Kaiserstr. 4 97318 KitzingenFax: + 49 9321 928-1299

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abfall@kitzingen.de
 


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DarTarus  29.08.2015, 21:34
@DarTarus

Um deine Rückfrage zu beantworten: Nein, davon kann man nicht ausgehen, die Regeln sind eindeutig und allgemein bekannt, also bei Restaurantbetreibern

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Essenreste?
Von anderen?

Mir wirds übel.

Schonmal daran gedacht, dass die Gäste evtl. Krankheiten haben könnten?


ElCid123 
Beitragsersteller
 29.08.2015, 21:16

Ich selbst arbeite nicht in einem Restaurant, aber ich denke auch nicht, dass die Arbeiter eine halbleer getrunkene Cola trinken würden. Das sind auch Menschen, keine Schweine.

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