Wiederruf als Wiedereinsteller?
Hallo!
Ich war bereits bei der Bundeswehr und habe damals aus persönlichen Gründen nach zwei Monaten widerrufen. Damals habe ich eine Offizierslaufbahn eingeschlagen. Ich würde mich nun gerne für die Feldwebellaufbahn bewerben und habe einige Fragen die mir offen bleiben:
Gibt es eine Frist die ich abwarten muss, bis ich mich erneut bewerben kann?
Wenn ich einmal widerrufen habe, könnte ich jetzt dann, falls ich genommen werde und es die Umstände erfordern, erneut in den ersten 6 Monaten widerrufen? Oder habe ich dieses Recht als Wiedereinsteller nicht mehr?
Nach drei Monaten wird man zum Gefreiten befördert, werden da meine zwei Monate Vordienstszeit angerechnet, sprich wird man dann nach einem weiteren Monat in der Grundausbildung befördert?
Vielen Dank schon mal im Voraus!:)
1 Antwort
Kommt mit auf deine Gründe an.
Wie willst du erklären das sich die gründe für deinen Wiederruf geändert haben und du denkst doch schon wieder drüber nach ob du wiederrufen kannst, bevor du erneut eingestellt bist.
Werde dir doch erstmal klar was du werden willst und ob das überhaupt was für dich ist.
Ob du befördert wirst oder nicht, ist doch erstmal banane.
Ich mein willst du wirklich befördert werden weil du ja 2 monate länger dabei bist als deine anderen Kameraden die eben nicht wiederrufen haben?
Dein Wiederrufsrecht wird dir nicht entzogen das besteht weiterhin.
Ich habe vor meinem Dienstantritt Probleme mit meinem Knie gehabt, schien aber wieder besser zu werden, auch das OK vom Truppenarzt habe ich bekommen. In der Grundausbildung hat sich das ganze verschlimmert, weswegen ich mich für den Widerruf entschieden habe. Mittlerweile ist es vollkommen verheilt und selbst bei extremster Belastung treten keine Probleme auf, also würde ich es nochmals gerne probieren. Nur falls es wieder in der GA schlimmer wird, ob ich dann immer noch die Möglichkeit habe zu widerrufen als Wiedereinsteller.
Das mit der Beförderung ist mir egal, war eher Interesser halber.