Wie wird man Pyrotechniker?

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Der Pyrotechniker ist kein klassischer Ausbildungsberuf, sondern wird in Lehrgängen erlernt.

Als Beleg für die erforderliche Sachkunde muss der angehende Feuerwerker nachweisen, dass er bei 26 Großfeuerwerken mitgewirkt hat.

Dazu muss er bei einem Feuerwerksunternehmen mitarbeiten und sich dort die nötigen Kenntnisse schriftlich bestätigen lassen.

Nicht jeder kann Pyrotechniker werden: Wegen der hohen Risiken, ist für den Ausbildungsbeginn ein Mindestalter von 21 Jahren angesetzt, zudem muss man körperlich gesund und extrem belastbar sein, auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird benötigt.

Nach dem Ende eines mehrtägigen Lehrgangs und der erfolgreichen Prüfung erlangt der angehende Pyrotechniker dann den Feuerwerkerschein, im Fachjargon "Befähigungsschein im Rahmen des deutschen Sprengstoffrechts nach § 20 des deutschen Sprenggesetzes".

Dieser Befähigungsschin gilt jedoch lediglich für das Abbrennen von Großfeuerwerken, für die eigenständige Herstellung von Feuerwerkskörper bedarf es einer speziellen Lizenz.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2009-12/beruf-pyrotechniker

Als Pyrotechniker ist keine Berufsausbildung im bekannten Sinne erforderlich, sondern lediglich ein Befähigungsschein im Rahmen des deutschen Sprengstoffrechts, nach § 20 des deutschen SprengG, um gewerblich im Auftrag einer Firma in der Pyrotechnik arbeiten zu dürfen. Voraussetzung ist das Mindestalter von 21 Jahren, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die körperliche Eignung sowie eine bestandene Fachkundeprüfung bei einem staatlichen oder einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger, für die Berechtigung der Klasse IV die nachweisliche Mitarbeit an 26 Großfeuerwerken.
Für das Inverkehrbringen oder den Erwerb pyrotechnischer Gegenstände bedarf es hingegen einer Erlaubnis nach § 7 SprengG, die auf das Unternehmen (Firma) ausgestellt wird.

Des Weiteren gibt es noch die Erlaubnis nach § 27 SprengG für private Tätigkeiten (z. B. Böllerschützen, Vorderladerschießen, Wiederladen, Modellraketenfliegen, aber auch dem Abbrennen von Feuerwerken).

Dem Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG ist es generell nicht gestattet selbstständig tätig zu werden, sondern nur für seinen Arbeitgeber, den Erlaubnisinhaber nach § 7 SprengG, durch den er auch erst Versicherungsschutz erhält! Selbst ein bloßer Erwerb von erlaubnisscheinpflichtigen Artikeln ist dem Befähigungsscheininhaber nicht erlaubt. Diese erhält er ausschließlich durch seinen Arbeitgeber. Wer also selbst erlaubnisscheinpflichtige Artikel erwerben will, benötigt daher zwingend eine Erlaubnis nach § 7 SprengG als Unternehmer oder nach § 27 SprengG als Privatperson. Diese wird nur dann erteilt, wenn eine entsprechende Haftpflichtversicherung (beim Abbrennen von Feuerwerken) nachgewiesen wird. Ein Erlaubnisinhaber nach § 27 SprengG darf hingegen keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.

Um die Fachkunde zu erhalten, hat der Befähigungsscheininhaber vor Ablauf von 5 Jahren an einem Wiederholungslehrgang teilzunehmen und darf zudem nicht länger als 2 Jahre mit der Tätigkeit pausieren. Sonst verliert ein ausgestellter Befähigungsschein seine Gültigkeit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pyrotechniker

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Hallo, ganz einfach bin auch pyrotechniker in österr. für die Klassen F3,F4,P2-Anzündmittel. die Internet Adresse www.doppler-seminare.at aufrufen,dort werden laufend kurse angeboten die auch von sehr vielen Deutschen besucht werden, du siehst auch gleich was das ganze kostet, und was du für Voraussetzungen Brauchst ein einwandfreier Leumund ist Voraussetzung keine Vorstrafen kein Konflikt mit den Behörden z.b Fahren unter Alkohol oder Rasen dort gibt es auch Kurse für Bühnenpyrotechnik und Filmpyrotechnik, Viel spaß MfG PyroMike