Wie wird das gewertet?
Wenn zum Beispiel Klausur-ende ist und alle sollen aufhören zu schreiben und jemand schreibt dennoch die letzten Wörter zu Ende?
Wird das als Täuschung gewertet?
4 Antworten
Als Täuschung kann es nicht gewertet werden, denn es ist ja für jeden sichtbar, dass derjenige noch schreibt. Aber er hat die Regeln nicht eingehalten.
Es kommt darauf an, was für eine Vereinbarung getroffen wurde. Wenn die Vereinbarung lautet, dass in dem Moment, wo die Prüfungsaufsicht sagt: "Die Prüfungszeit ist zu Ende. Legen Sie jetzt den Stift beiseite!", der Stift beiseite zu legen ist, dann kann ein Weiterschreiben geahndet werden. In welcher Weise, das wird bei wichtigen Prüfungen mit Sicherheit vorher bekanntgegeben worden sein.
Im Normalfall wird aber wohl die Prüfungsaufsicht kurz vor Ende sagen: "Schreiben Sie jetzt Ihren Satz noch zu Ende und legen Sie dann Ihren Stift beiseite." o.ä. Schreibt jemand am Schluss aber immer noch weiter, wird er persönlich aufgefordert. Reagiert er darauf nicht, muss er damit rechnen, dass dies Folgen hat.
Bei mir oder bei meinen Beobachtungen wurde das bisher nie als Täuschung bewertet. Es wird lediglich die Person selbst nochmal aufgefordert aus Fairness jetzt aufzuhören.
Täuschung an sich hat auch eine andere Definition, das wäre zb wenn jemand dir etwas verschwiegen hat, von dem er/sie wusste.
Das kommt auf die Aufsichtsperson an. Es kann durchaus als Täuschungsversuch gewertet werden, dann hat die Person Pech gehabt. Habe ich bislang aber noch nicht erlebt.
Nein, das ist bei uns oft passiert, dass immer jemand die letzten Wörter zu Ende geschrieben hat. Das hatte keinen Einfluss auf die Note gehabt.