Hallo zusammen,
ich wollte mal fragen ob es möglich ist, nach dem man einen BaföG-Antrag gestellt hat, ob man dann in eine eigene Wohnung ziehen kann und ob das Amt dann die Miete ganz bzw zum Teil übernimmt.
Bei mir ist es zur Zeit so, das ich bei meiner Freundin wohne (sie hat KEINE eigene Wohnung sondern wohnt bei ihren Eltern und ich wohne mit ihr in der selben Wohnung wie auch ihre Eltern).
SO habe ich es auch beim BaföG-Amt angegeben, also das ich keine eigene Wohnung habe, aber auch nciht mehr bei meinen Eltern wohne, sondern halt in der Wohnung der Eltern meiner Freundin, mit meiner Freundin.
Jedoch würde ich mir in nächster Zeit gerne eine eigene Wohnung suchen, in der dann evtl meine Freundin mit einziehen würde.
Frage: WÄRE ES MÖGLICH DAS MAN AUCH NACH DER ANTRAGSSTELLUNG VOM BAFÖG IN EINE EIGENE WOHNUNG (GGF MIT EINER ZWEITEN PERSON) ZIEHEN KANN, DIES NATÜRLICH DEM AMT MITTEILT, SOWOHL DAS MAN UMZIEHEN WILL ALS AUCH DAS EINE WEITERE PERSON MITUMZIEHEN WÜRDE.
Soviel weiß ich jetzt schon, das ich einen Mitezuschlag bekomme, das hat mir die Dame vom Amt bereits mitgeteilt.
Danke im Vorraus
Stahlzahl