Wie viele Steuererklärungen muss ich abgeben?
Ich kämpfe gerade mit der Steuererklärung und verstehe nicht ganz, was das Finanzamt wohl von mir haben möchte. Ich habe bereits seit einigen Jahren eine freiberufliche Tätigkeit neben dem Studium ausgeübt, für die ich meine Steuererklärung gemacht habe. Seit letztem Jahr arbeite ich auch als Werkstudent. Hinzu kommt, dass ich meine selbstständigen Tätigkeiten letztes Jahr ausgeweitet habe und deswegen jetzt auch noch ein Gewerbe anmelden musste.
Die Situation ist jetzt also folgende: Ich bin angestellt, habe eine freiberufliche Tätigkeit gemeldet + ein Gewerbe. Für meine freiberufliche Tätigkeit und das Gewerbe kenne ich getrennte Steuernummern, aber was ist denn jetzt mit dem Studijob? Kommt der mit der freiberuflichen Tätigkeit in dieselbe Steuererklärung? Sind ja eh separate Anlagen.
Wenn irgendjemand von euch solche Fälle kennt, würd ich mich über ein bisschen Hilfe echt freuen.
4 Antworten
Ich würde dir einen Steuerberater empfehlen ;)
Und ich vermute du wirst eine Erklärung für dich und eine für das Gewerbe machen müssen aber da bin ich nicht sicher und deswegen, wenn du verlässliche Aussagen willst, such dir einen Steuerberater.
Da hilft dir auf die Schnelle das Formular-Mangement-System der Bundesfinanzverwaltung weiter bzw. hier der Link: https://www.formulare-bfinv.de/
Hier findest du in der Regel zu jeder Anlage eine entsprechende Anleitung, wie z.B:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/D40A4ACF776646F59591/form/Anltg_N_23.pdf
Du musst folgende Erklärungen abgeben:
- Einkommensteuererklärung (hier kommen alle Einkünfte zusammen rein, also Werkstundenjob Anlage N, freiberufliche Tätigkeit Anlage S und Gewerbe Anlage G)
- Umsatzsteuererklärung (für die freiberufliche Tätigkeit und den Gewerbebetrieb zusammen)
- Jeweils eine einzelne Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz) einmal für die freiberufliche Tätigkeit und einmal für den Gewerbebetrieb
Danke, das ist super hilfreich! Schade, dass das Finanzamt nicht so klar verständliche Vorgaben geben kann
Nur eine Ek-Steuererklärung ist abzugeben!
Steuerberatung ist hier aus verständlichen Gründen verboten (auch Steuerberater müssen was verdienen um überleben zu können)!
Deshalb nur diese Info vorab:
Anlage N für nichtselbstständige Einkommen z.B. deine Werkstudententätigkeit
Anlage S für deine freiberufl. Einkommen u.
Anlage G für deine Gewerbeeinkommen.
Gruß siola55
Du musst folgende Steuererklärungen abgeben:
- eine EÜR für die gewerbliche Tätigkeit mit eigener Steuernummer
- eine ER für die freiberufliche Tätigkeit mit eigener Steuernummer
- ggfs eine Gewerbesteuererklärung für die gewerbliche Tätigkeit, falls Gewinn über 24.500 €
- je nach Bundesland auch eine Umsatzsteuererklärung trotz evtl Kleinunternehmerschaft
- eine Einkommensteuererklärung, die Steuernummernvergabe wird unterschiedlich gehandhabt in den Bundesländern, mit Hautpvordruck, Anlage G, Anlage S, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand, ggfs weitere zutreffende
Kleingewerbe + Kleinunternehmen ist der aktuelle Stand der Dinge. Bin wohnhaft in MV. Wenn ich also richtig verstehe, mache ich wie gewohnt meine Steuererklärung, nur dass ich 2x EÜR anhänge und die zusätzlichen Anlagen. Für das Kleingewerbe braucht's nur die EÜR?
Steuerberater ergibt bei meinem Einkommen leider keinen Sinn. Das wär ein Verlustgeschäft. Ich hatte mich schon bei Lohnsteuerhilfevereinen informiert, aber die dürfen mich zur selbstständigen Arbeit ja leider nicht beraten.