Wie viele Steuererklärungen muss ich abgeben?

4 Antworten

Ich würde dir einen Steuerberater empfehlen ;)

Und ich vermute du wirst eine Erklärung für dich und eine für das Gewerbe machen müssen aber da bin ich nicht sicher und deswegen, wenn du verlässliche Aussagen willst, such dir einen Steuerberater.


walp25 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 10:26

Steuerberater ergibt bei meinem Einkommen leider keinen Sinn. Das wär ein Verlustgeschäft. Ich hatte mich schon bei Lohnsteuerhilfevereinen informiert, aber die dürfen mich zur selbstständigen Arbeit ja leider nicht beraten.

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walp25 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 19:09
@siola55

Ah, danke, den Link kannte ich noch nicht!

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Von Experte Giota210 bestätigt

Du musst folgende Erklärungen abgeben:

  • Einkommensteuererklärung (hier kommen alle Einkünfte zusammen rein, also Werkstundenjob Anlage N, freiberufliche Tätigkeit Anlage S und Gewerbe Anlage G)
  • Umsatzsteuererklärung (für die freiberufliche Tätigkeit und den Gewerbebetrieb zusammen)
  • Jeweils eine einzelne Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz) einmal für die freiberufliche Tätigkeit und einmal für den Gewerbebetrieb
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

walp25 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 11:02

Danke, das ist super hilfreich! Schade, dass das Finanzamt nicht so klar verständliche Vorgaben geben kann

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Nur eine Ek-Steuererklärung ist abzugeben!

Steuerberatung ist hier aus verständlichen Gründen verboten (auch Steuerberater müssen was verdienen um überleben zu können)!

Deshalb nur diese Info vorab:

Anlage N für nichtselbstständige Einkommen z.B. deine Werkstudententätigkeit

Anlage S für deine freiberufl. Einkommen u.

Anlage G für deine Gewerbeeinkommen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du musst folgende Steuererklärungen abgeben:

  • eine EÜR für die gewerbliche Tätigkeit mit eigener Steuernummer
  • eine ER für die freiberufliche Tätigkeit mit eigener Steuernummer
  • ggfs eine Gewerbesteuererklärung für die gewerbliche Tätigkeit, falls Gewinn über 24.500 €
  • je nach Bundesland auch eine Umsatzsteuererklärung trotz evtl Kleinunternehmerschaft
  • eine Einkommensteuererklärung, die Steuernummernvergabe wird unterschiedlich gehandhabt in den Bundesländern, mit Hautpvordruck, Anlage G, Anlage S, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand, ggfs weitere zutreffende

walp25 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 10:37

Kleingewerbe + Kleinunternehmen ist der aktuelle Stand der Dinge. Bin wohnhaft in MV. Wenn ich also richtig verstehe, mache ich wie gewohnt meine Steuererklärung, nur dass ich 2x EÜR anhänge und die zusätzlichen Anlagen. Für das Kleingewerbe braucht's nur die EÜR?

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