wie viele bewerbungen an einer uni/fh?

1 Antwort

Eigentlich gilt so etwas nur bei zulassungsfreien Studiengängen aber nicht bei zulassungsbeschränkten Studiengängen. Denn sonst würde man bei zulassungsfreien Studiengängen mehrere Zulassungen auf einmal erhalten. Aber mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. eine Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten und (als Absicherung) eine Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang müssten eigentlich zulässig sein. Lies´den Text noch mal genau im Zusammenhang oder frag´ im Zweifel die dortige Zentrale Studienberatung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – bin Jurist