Wie viel Prozent Aufschlag bei Weiterverkauf als gewerblicher Anbieter?

4 Antworten

Nein, eine solche Regel gibt es nicht. Wenn die Marktlage das hergibt, kannst du die Ware auch mit 1000 % Gewinn verkaufen.

Verboten ist es nur, die Unerfahrenheit oder die Notlage einer Person auszunutzen und die Ware deutlich über Marktpreis zu verkaufen. Das wäre dann Wucher (§ 138 BGB, § 291 StGB). Hinsichtlich des Preises geht man von Wucher aus, wenn mehr als das doppelte des üblichen Preises verlangt wird. Einem Verdurstenden in der Wüste eine Flasche Wasser für 1000 € zu verkaufen, wäre zum Beispiel Wucher.

Solltest du Gebrauchtwaren an- und verkaufen, ist übrigens vielleicht § 25a UStG für dich interessant.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Preise werden kalkuliert, um sie kostendeckend zu verkaufen.
Wenn die Kalkulation es hergibt und du Kunden dafür findest, ist es ok.

Hey, bin derzeit dabei ein kleingewerbe zu gründen...

Das gibt es nicht, es gibt nur das Gewerbe.

Und als Gewerblicher sollte man Kalkulation gelernt haben.

Dir fehlen erkennbar jegliche Kenntnisse, deshalb solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Ich weiß, das klingt hart, es ist aber so.


Du darfst auch 1.000.000% aufschlagen wenn du willst, solange du dann noch Abnehmer findest.

Du darfst nur keine Notlage deiner Kunden ausnutzen, das wäre dann Wucher.

Ich habe vor vielen Jahren mal ein Praktikum im Handel gemacht. Der Chef meinte damals, er muss für alles was er verkauft mindestens das doppelte nehmen, was er im Einkauf gezahlt hat, sonst lohnt es sich nicht.